Dienstag, 21. Januar 2025
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Die Nebenkosten von der Steuer absetzen
Bei den ständig steigenden Lebenshaltungskosten dürstet es den leidgeprüften Mieter nach Möglichkeiten, Geld einzusparen, oder sich einen Teil der Ausgaben zurückzuholen. Das geht zum Beispiel, indem man Teile der Mietkosten von der Steuer absetzt. Schon seit längerem gibt es eine ähnliche Möglichkeit für Eigentümer von Immobilien. Diese können einige der Aufwendungen für Reparaturen, die im Zusammenhang mit ihrem Eigentum notwendig werden, von der Steuer absetzen. Darunter fallen verschiedenste Formen von handwerklichen Auftragsarbeiten, aber auch Materialkosten und ähnliches.Seit einigen Jahren gibt es auch für Mieter die Möglichkeit, Teile der Nebenkosten von der Steuer abzusetzen. Das betrifft auch in diesem Fall die Bestandteile der Nebenkosten, die sich aus Reparaturarbeiten oder Handwerkerleistungen ergeben. Diese Kosten können, wenn Sie in den Nebenkosten auftauchen, bei der Steuer geltend gemacht werden. Dazu reicht es schon, wenn man bei der jährlichen Steuererklärung die Nebenkostenabrechnung beilegt. Immerhin kann man als Mieter nicht auf die einzelnen Belege der durchgeführten Dienstleistungen zurückgreifen.
Grundsätzlich kann man von den Nebenkosten, die überhaupt unter diese Regelung fallen nur 20 Prozent absetzen. Diesen Anteil an den absetzbaren Kosten kann man dann von seiner bereits bezahlten Einkommenssteuer zurückfordern. Natürlich wird man mit dieser Kostenrückerstattung die Haushaltskasse nur marginal entlasten können, aber um die 100 Euro im Jahr sollte das schon ausmachen. Der maximal absetzbare Betrag liegt bei 600 Euro.
Das ganze macht natürlich nur Sinn, wenn man auch ein Einkommen vorweisen kann und dafür Einkommenssteuer bezahlt. Das kann zum Beispiel bei einem festen Angestelltenverhältnis oder bei einer selbstständigen Tätigkeit der Fall sein. Bei einem Jahreseinkommen von 60000 Euro würde man dann ungefähr 12000 Euro Einkommensteuer zahlen. Von dieser Summe würde man dann die 100 Euro zurückbekommen.
Das ist natürlich höchstens ein Tropfen auf den heißen Stein, kann sich aber mit anderen absetzbaren Kosten zu einem beträchtlichen Wert aufsummieren. Es muss aber beachtet werden, dass die Lohnsteuererklärung für ein Jahr bis Ende Mai des Folgejahres abgegeben werden muss. Der Vermieter hat für seine Lohnkostenabrechnung aber bis zum Ende des Folgejahres zeit. In diesem Fall sollte man die abzusetzenden Kosten schätzen. Als Grundlage ist dafür die letzte Betriebskostenabrechnung geeignet.
Zu den Punkten, die man von seinen Nebenkosten von der Steuer absetzen kann gehören neben handwerklichen Diensten auch die Kosten für den Schornsteinfeger. Dazu kommen Aufwendungen für sonstige Reinigungstätigkeiten, für die Wartung von Aufzügen und auch die Kosten, die für den Hausmeister fällig werden.
Grundsätzlich kann man von den Nebenkosten, die überhaupt unter diese Regelung fallen nur 20 Prozent absetzen. Diesen Anteil an den absetzbaren Kosten kann man dann von seiner bereits bezahlten Einkommenssteuer zurückfordern. Natürlich wird man mit dieser Kostenrückerstattung die Haushaltskasse nur marginal entlasten können, aber um die 100 Euro im Jahr sollte das schon ausmachen. Der maximal absetzbare Betrag liegt bei 600 Euro.
Das ganze macht natürlich nur Sinn, wenn man auch ein Einkommen vorweisen kann und dafür Einkommenssteuer bezahlt. Das kann zum Beispiel bei einem festen Angestelltenverhältnis oder bei einer selbstständigen Tätigkeit der Fall sein. Bei einem Jahreseinkommen von 60000 Euro würde man dann ungefähr 12000 Euro Einkommensteuer zahlen. Von dieser Summe würde man dann die 100 Euro zurückbekommen.
Das ist natürlich höchstens ein Tropfen auf den heißen Stein, kann sich aber mit anderen absetzbaren Kosten zu einem beträchtlichen Wert aufsummieren. Es muss aber beachtet werden, dass die Lohnsteuererklärung für ein Jahr bis Ende Mai des Folgejahres abgegeben werden muss. Der Vermieter hat für seine Lohnkostenabrechnung aber bis zum Ende des Folgejahres zeit. In diesem Fall sollte man die abzusetzenden Kosten schätzen. Als Grundlage ist dafür die letzte Betriebskostenabrechnung geeignet.
Zu den Punkten, die man von seinen Nebenkosten von der Steuer absetzen kann gehören neben handwerklichen Diensten auch die Kosten für den Schornsteinfeger. Dazu kommen Aufwendungen für sonstige Reinigungstätigkeiten, für die Wartung von Aufzügen und auch die Kosten, die für den Hausmeister fällig werden.
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