Samstag, 27. Juli 2024

Bei einem Kredit die Zinsen absetzen

Kreditnehmer, die für ihr Haus oder ihre Wohnung ein Darlehen aufgenommen haben, fragen sich oft, ob die Kreditkosten, die hierbei fällig werden, steuerlich abgesetzt werden können. Eine solche Absetzbarkeit ist zwar möglich, jedoch nur dann, wenn das Haus von den Eigentümer nicht selbst genutzt wird, sondern wenn es vermietet oder verpachtet wird. Bei einem Einfamilienhaus zum Beispiel, in dem der Eigentümer sowie seine Familie selbst wohnen, ist dies nicht möglich. Die Einnahmen, die hierbei erzielt werden, sind steuerlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und müssen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Um die Steuerlast zu reduzieren haben Vermieter, ebenso Bezieher von Einkommen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, die Möglichkeit, Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, geltend zu machen und als Werbungskosten anzugeben. Hierzu gehören die oben genannten Zinsaufwendungen für aufgenommene Darlehen. Wenn mit den Krediten beispielsweise der Ausbau der Mietwohnungen oder die Sanierung von Fassade oder Dach finanziert wurde, dann dienen diese Aufwendungen dazu, den Wert des Objektes zu erhöhen bzw. wieder herzustellen und somit die Mieteinnahmen auf Dauer zu sichern. Sofern ein Objekt sowohl privat genutzt als auch vermietet wird, sollten zwei Darlehen aufgenommen werden, um dies bei der Steuererklärung entsprechend abgrenzen zu können.

Als Werbungskosten können hierbei allerdings nicht die gesamten Kreditraten angesetzt werden, sondern lediglich der Zinsanteil. Bei einem klassischen Annuitätendarlehen, bei dem die Annuitätsrate aus Zinsen und Tilgung besteht, wird der jeweilige Zinsanteil immer zum Ende des Jahres von der Bank errechnet und in einer Zinsbestätigung dem Kreditnehmer zugeschickt. Zu beachten ist jedoch, dass sich bei Annuitätendarlehen durch die Tilgungsleistungen der Zinsanteil innerhalb der Rate von Jahr zu Jahr reduziert, die Höhe der Werbungskosten somit abnimmt. Dies hat zur Folge, dass die Steuerbelastungen höher werden.

Die Lösung für dieses Problem ist der Abschluss eines tilgungsfreien Darlehens. Bei dieser Kreditart bezahlt der Kreditnehmer während der vereinbarten Darlehenslaufzeit lediglich die Zinsen an die Bank, Tilgung wird hingegen nicht geleistet. Hierdurch bleibt also die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit konstant, gleiches gilt für die Höhe der Werbungskosten. Erst zum Ende der Kreditlaufzeit muss das Darlehen dann in einer Summe zurückgezahlt werden, man spricht hierbei von endfälliger Tilgung.

Um diese zu gewährleisten, muss der Kreditnehmer allerdings einen Tilgungsersatz abschließen. Je nach Wunsch kann dies ein Bausparvertrag, eine Lebens- oder Rentenversicherung bzw. ein Aktienfondssparplan sein. Bei letzterem Sparvertrag ist allerdings zu beachten, dass durch Kursschwankungen die Summe für die Ablösung ggf. nicht vollständig zum Laufzeitende vorhanden sein kann, die Tilgung müsste in diesem Fall durch andere Ersparnisse erfolgen.
 
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