Samstag, 5. Oktober 2024

Kosten für die Versicherung von der Steuer absetzen

Seit dem Jahr 2005 gibt es eine Neuregelung, was die Absetzbarkeit von Vorsorgekosten und andere Aufwendungen anbelangt. Viele Steuerzahlen kennen diese Regelung nicht, und verschenken dadurch viel Geld. Dabei ist es nicht wirklich schwer, sich über die Änderungen zu informieren, um sich dann damit auseinander setzen zu können. Dies ist auch gar nicht so schwer, wie manche Menschen vielleicht denken könnten:

Altervorsorgeaufwendungen sind zum Beispiel zu 62% absetzbar. Für eine Einzelperson liegt der Höchstbetrag bei 12.400 Euro. Zu der Altersvorsorge zählen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse, die Kosten für landwirtschaftliche Alterskasse, die Rürup Rentenversicherungen und die berufständischen Versorgungseinrichtungen.

Bei Angestellten ist der Abzugsbetrag, leider um den vollen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gekürzt worden. Somit können sie nicht voll steuerlich abgesetzt werden. Wenn der Angestellte jährlich 6000 Euro zahlen müsste, könnten davon nur 720 Euro abgesetzt werden, da der Arbeitgeberanteil 3000 Euro beträgt. Somit sind von den 62% gerade einmal 12% geblieben, die der Arbeitnehmer nun absetzen darf.

Zu anderen Vorsorgeaufwendungen, werden private oder gesetzliche Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Kapitalversicherungen und auch Berufsunfähigkeitsversicherungen gezählt. Sie müssen aber vor dem 1 Januar 2005 abgeschlossen worden sein. Da der absetzbare Betrag von nur 1,500 Euro schon durch die Krankenversicherung erreicht wird, wirken die Kosten für andere Versicherungen sich schon steuerlich nicht mehr günstig aus. Allerdings gibt der Gesetzgeber bis zum Jahr 2019, eine Günstigerprüfung vor. Mit der wird geprüft, ob die alte Regelung vor der Rentenreform für den Betroffenen günstiger war. Ist dies der Fall, kann man sich doch noch über Steuervorteile freuen.

Gesondert gefördert sind die Beiträge für die Riester-Rente. Denn dafür gibt es Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben. Der Betrag beläuft sich dafür auf 1.575 Euro.

Über all die Möglichkeiten der Absetzungen, erhalten die Kunden bei ihrem Steuerberater die wichtigen Informationen, die sie benötigen. Lässt man den Steuerberater die Steuererklärung machen, kann man sicher sein, dass er alle Dinge absetzt, die sich absetzen lassen. Auch ihn kann man in den meisten Fällen absetzen, somit sollte man den Profi auf jeden Fall ans Werk lassen, da sich die Gesetze leider auch regelmäßig ändern. Selbst wenn man den Steuerberater nicht absetzen kann, lohnt sich die Arbeit von ihm, da man einiges einspart.
 
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