Mittwoch, 9. Oktober 2024

Die Steuerberatungskosten absetzen

Ein neues Gesetz ist erschienen, und jagt vielen Menschen einen Schrecken ein. Denn dieses Gesetz besagt, dass man Steuerberatungskosten nicht mehr absetzen kann. Deshalb treffen viele Menschen die Entscheidung, ihren Steuerberater in Zukunft nicht mehr aufzusuchen. Sie möchten ihre Steuererklärung in Zukunft lieber alleine machen. Dabei ist dies gar nicht nötig, weil man die Worte des neuen Gesetzes nicht so genau nehmen sollte, denn man kann seinen Steuerberater sehr wohl noch absetzen, es gibt nur etwas auf das man achten muss:

Bis zu diesem neuen Gesetz, zählten bis zu 520 Euro im Jahr für die Steuerberatungskosten als Sonderausgaben. Es kam nicht darauf an, ob die Kosten beruflich, privat oder betrieblich angefallen waren. Durch das neue Gesetz, kann man es nicht mehr so pauschal halten. Der Steuerberater kommt nicht dagegen an, sein Honorar aufzuschlüsseln: Was fällt in den privaten Bereich und ist dadurch nicht abzugsfähig? Was fällt in Betriebsausgaben und in Werbungskosten, und kann somit abgesetzt werden? Dies erschwert die Arbeit des Steuerberaters aber nur minimal, da er sich ja wirklich gut auskennt, braucht er dafür vielleicht gerade mal eine halbe Stunde länger.

Zu den Betriebausgaben zählen weiterhin alle Ausgaben, die das Unternehmen oder die Selbständigen betreffen, für die der Steuerberater den Gewinn ermittelt. Das Honorar was der Steuerberater für diese Arbeit verlangt, ist weiterhin absetzbar, da es die Firma betrifft.

Werbungskosten werden vom Gesetzt wie folgt beschrieben „Steuerberatungskosten für Gebühren die mit der Erzielung und Ermittlung von Einkünften zusammenhängen“. Dies können die Rente, Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen, Kapitalvermögen oder der Arbeitslohn sein. Berechnet der Steuerberater aufgrund dessen zum Beispiel, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg, zählt die Gebühr dafür zu den Werbungskosten. Gerade für diese und andere Berechnungen, suchen die Menschen den Steuerberater ja auf, und diese machen auch das meiste Honorar des Steuerberaters aus. Und all diese Werbungskosten kann man weiterhin absetzen.

Lediglich das Honorar des Steuerberaters, für das Ausfüllen eines Mantelbogens, oder Unterhalts-, wie Ausbildungs- und auch Krankheitskosten, fällt leider in den privaten Bereich. Dies ist aber nicht so viel, dass man den Steuerberater nun meiden müsste. Wer der Sache immer noch nicht so traut, kann auch seinen Steuerberater anrufen, um zu erfragen, wie sein Honorar für diese Dinge ausfällt.
 
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