Freitag, 25. April 2025
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Kreditausfallversicherung als finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit
Prinzipiell ist die Arbeitslosigkeit ein Risiko, welches bei dessen Eintritt stets einen großen finanziellen Einschnitt für den Betroffenen bedeutet. Nicht selten zieht die Arbeitslosigkeit auch nach sich, dass der Verbraucher vorhandene Schulden nicht mehr begleichen kann, wie zum Beispiel einen Bankkredit. Ist dies der Fall, hat dies noch weitere negative Konsequenzen, die sogar bei einem Immobilienkredit bis zu einer Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie reichen können.Aber auch wenn ein Ratenkredit nicht mehr bezahlt werden kann, zieht dies negative Folge nach sich, wie zum Beispiel einen negativen Schufa-Eintrag. Der Kunde gilt dann als zahlungsunfähig bzw. überschuldet und erhält mitunter aufgrund des negativen Schufa-Eintrages nicht einmal mehr einen Mobilfunkvertrag oder eine Mietwohnung. Damit es gar nicht erst zu diesen Problemen kommt, sollte man als Kreditnehmer stets über den Abschluss einer sogenannten Kreditausfallversicherung nachdenken. Diese Versicherung wird von vielen Banken angeboten und auch als Restschuldkredit, Restkredit oder als Kreditversicherung bezeichnet. Mittels der Kreditausfallversicherung lassen sich verschiedene Risiken absichern, zumindest im Hinblick auf die negativen Folgen, die es beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses sonst geben würde. Bei nahezu jeder Kreditausfallversicherung ist das Todesfallrisiko versichert. Sollte der Versicherte, der natürlich gleichzeitig auch der Kreditnehmer ist, vor Ablauf des Kredites sterben, würden die noch ausstehenden Kreditraten vom Versicherer übernommen. Auf dieses Weise würden die Angehörigen dann zumindest nicht auch noch mit den Kreditschulden belastet.
Ein weiteres Risiko, welches über die Kreditausfallversicherung meistens versichert werden kann, ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Sollte der Kreditnehmer also für berufsunfähig erklärt werden, so würde die Restkreditversicherung die Zahlung der offenen Raten solange übernehmen, bis das Darlehen entweder getilgt ist oder der Kreditnehmer doch wieder arbeitsfähig ist. Neben dem Todesfallschutz und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit bieten manche Versicherer auch die Arbeitslosigkeit als Versicherungsinhalt an. Das Verfahren ist hier im Schadensfall genauso wie bei den anderen Risiken, der Versicherer zahlt also für die Dauer der Arbeitslosigkeit die anfallenden Kreditraten. In dem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Kreditausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht immer mit der vereinbarten Leistung eintreten muss. Es kommt nämlich darauf an, wer die Arbeitslosigkeit zu verantworten hat. Ist dies der Versicherte, weil er gekündigt hat oder aus persönlichen Gründen entlassen wurde, so zahlt die Versicherung im Normalfall nicht. Nur falls der Kunde aus betrieblichen Gründen entlassen wurde, besteht auch Versicherungsschutz.
Ein weiteres Risiko, welches über die Kreditausfallversicherung meistens versichert werden kann, ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Sollte der Kreditnehmer also für berufsunfähig erklärt werden, so würde die Restkreditversicherung die Zahlung der offenen Raten solange übernehmen, bis das Darlehen entweder getilgt ist oder der Kreditnehmer doch wieder arbeitsfähig ist. Neben dem Todesfallschutz und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit bieten manche Versicherer auch die Arbeitslosigkeit als Versicherungsinhalt an. Das Verfahren ist hier im Schadensfall genauso wie bei den anderen Risiken, der Versicherer zahlt also für die Dauer der Arbeitslosigkeit die anfallenden Kreditraten. In dem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Kreditausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht immer mit der vereinbarten Leistung eintreten muss. Es kommt nämlich darauf an, wer die Arbeitslosigkeit zu verantworten hat. Ist dies der Versicherte, weil er gekündigt hat oder aus persönlichen Gründen entlassen wurde, so zahlt die Versicherung im Normalfall nicht. Nur falls der Kunde aus betrieblichen Gründen entlassen wurde, besteht auch Versicherungsschutz.
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