Mittwoch, 11. Juni 2025
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Pflege-Bahr als private Zusatzversicherung
Viele Verbraucher in Deutschland, die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben bzw. dort pflichtversichert sind, sind mit den Leistungen nicht zufrieden. Ähnliches trifft häufig auch auf die gesetzliche Pflegeversicherung zu. Seit mittlerweile rund zehn Jahren zahlt jeder Bürger hierzulande quasi über die Krankenkasse auch einen Beitrag zur Pflegeversicherung. Immer wieder wird in dem Zusammenhang darüber berichtet, dass die Leistungen, die man als Pflegebedürftiger dann später eventuell aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält, nicht zur Deckung der tatsächlichen Kosten ausreichen.So bekommen selbst Pflegebedürftige, die in der höchsten Pflegestufe eingruppiert sind (Pflegestufe III), im Normalfall nicht mehr als rund 1.800 Euro im Monat. Schaut man sich dann jedoch an, dass Platz im Pflegeheim durchschnittlich mindestens 3.000 Euro im Monat kostet, wird diese Diskrepanz zwischen Bedarf und tatsächlichen Leistungen sehr deutlich. Mittlerweile hat auch die Regierung eingesehen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht ausreicht, sodass die Bürger dazu animiert werden sollen, zusätzlich noch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Idee ist hier ähnlich wie bei der schon lange eingeführten Riester-Förderung, die dazu dienen soll, den Bürger zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu bewegen. Von der Riester-Förderung abgeleitet wurde die neue staatliche Förderung der privaten Pflegeversicherung auch als Pflege-Riester bezeichnet. Allerdings hat sich seit Anfang des Jahres 2013 der Begriff Pflege-Bahr durchgesetzt, da der Gesundheitsminister Bahr für die Einführung der Förderung verantwortlich ist. Inzwischen wir der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nämlich vom Staat gefördert, und zwar mit einem Zuschuss von monatlich 5 Euro auf den jeweils zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
Wie bei jeder staatlichen Förderung ist allerdings auch das Pflege-Bahr mit einigen Bedingungen versehen, die der Verbraucher erfüllen muss. Diese Bedingungen beziehen sich in erster Linie auf den abgeschlossenen Vertrag zur privaten Pflegeversicherung. Eine Hauptbedingung für die Förderung ist, dass es sich bei der privaten Pflegeversicherung zwingend um eine Pflegetagegeldversicherung und nicht um eine Pflegekostenversicherung handeln muss. Allerdings ist es in der Praxis ohnehin seit geraumer Zeit so, dass die weitaus meisten Verbraucher eine Pflegetagegeldversicherung abschließen. Eine zweite Bedingung für den Erhalt der Förderung besteht darin, dass die Leistung, also das später gezahlte Pflegetagesgeld, mindestens 20 Euro am Tag betragen muss. Zudem muss der Verbraucher mindestens zehn Euro im Monat an Beitrag zahlen, wenn er den Zuschuss von fünf Euro erhalten möchte.
Wie bei jeder staatlichen Förderung ist allerdings auch das Pflege-Bahr mit einigen Bedingungen versehen, die der Verbraucher erfüllen muss. Diese Bedingungen beziehen sich in erster Linie auf den abgeschlossenen Vertrag zur privaten Pflegeversicherung. Eine Hauptbedingung für die Förderung ist, dass es sich bei der privaten Pflegeversicherung zwingend um eine Pflegetagegeldversicherung und nicht um eine Pflegekostenversicherung handeln muss. Allerdings ist es in der Praxis ohnehin seit geraumer Zeit so, dass die weitaus meisten Verbraucher eine Pflegetagegeldversicherung abschließen. Eine zweite Bedingung für den Erhalt der Förderung besteht darin, dass die Leistung, also das später gezahlte Pflegetagesgeld, mindestens 20 Euro am Tag betragen muss. Zudem muss der Verbraucher mindestens zehn Euro im Monat an Beitrag zahlen, wenn er den Zuschuss von fünf Euro erhalten möchte.
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