Freitag, 25. April 2025
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Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit der Versicherung?
In Deutschland haben die Bürger im Durchschnitt betrachtet sehr viele Versicherungen abgeschlossen. Während es auf der einen Seite viele Sachversicherungen gibt, mit denen ein bestimmtes Schadensrisiko abgesichert werden kann, nutzen viele Verbraucher auf der anderen Seite auch Lebens- oder private Rentenversicherungen. Während es bei den Sachversicherungen so ist, dass der Kunde einen Beitrag zahlt und somit im Schadensfall ein Recht auf die vereinbarte Leistung hat, ist das Prinzip bei der Kapital- und Rentenversicherung etwas anders.Zwar zahlt der Versicherte auch hier einen Beitrag, jedoch wird dieser zu einem großen Teil auch zum Vermögensaufbau verwendet. Der Kunde leiht der Versicherungsgesellschaft also in gewissem Sinne Kapital, mit dem der Versicherer dann versucht, Erträge zu erwirtschaften. Diese Erträge kommen natürlich in erster Linie dem Kunden zugute. Was aber passiert eigentlich bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit der Versicherung? Den meisten Anlegern ist sicherlich bekannt, dass bestimmte Einlagen bei deutschen Banken durch die Einlagensicherung geschützt sind. Somit würde der Kunde sein Geld selbst bei einer Bankeninsolvenz zurückerhalten, natürlich nur im Zuge der abgesicherten Höchstsummen. Ein ganz ähnliches Sicherungsprinzip gibt es hierzulande auch in der Versicherungsbranche. Sollte ein deutscher Versicherer in ernste Zahlungsschwierigkeiten kommen oder sogar offiziell Insolvenz anmelden, dann würde ein staatlicher Rettungsfonds „eingreifen“. Wie es die Banken beim Einlagensicherungsfonds tun, so zahlt jeder Versicherer regelmäßig in diesen Rettungsfonds ein.
Im Falle der Insolvenz würde der Rettungsfonds dann sämtliche Policen des insolventen Versicherers übernehmen und diese gegenüber dem Kunden weiterführen. Allerdings ist es bei dieser Fortführung der Policen in aller Regel nicht der Fall, dass der Sicherungsfonds auch die zuvor bei Abschluss des Vertrages kalkulierten Überschussbeteiligungen zahlen kann, auf die der Versicherte aber ohnehin keinen Anspruch hat. Neben der gesicherten Kapitalrückzahlung kann lediglich der Garantiezins im wahrsten Sinne des Wortes garantiert werden. Damit es gar nicht erst zu einer Insolvenz eines Versicherers kommt, überwacht die BaFin in Deutschland nicht nur die Banken, sondern auch die Versicherungsgesellschaften. Eine absolute Garantie, dass es keine Insolvenz gibt, ist das aber natürlich dennoch nicht. Trotzdem können die Versicherten relativ beruhigt sein, dass es in den letzten Jahrzehnten in Deutschland keine Insolvenz einer großen Versicherungsgesellschaft gegeben hat.
Im Falle der Insolvenz würde der Rettungsfonds dann sämtliche Policen des insolventen Versicherers übernehmen und diese gegenüber dem Kunden weiterführen. Allerdings ist es bei dieser Fortführung der Policen in aller Regel nicht der Fall, dass der Sicherungsfonds auch die zuvor bei Abschluss des Vertrages kalkulierten Überschussbeteiligungen zahlen kann, auf die der Versicherte aber ohnehin keinen Anspruch hat. Neben der gesicherten Kapitalrückzahlung kann lediglich der Garantiezins im wahrsten Sinne des Wortes garantiert werden. Damit es gar nicht erst zu einer Insolvenz eines Versicherers kommt, überwacht die BaFin in Deutschland nicht nur die Banken, sondern auch die Versicherungsgesellschaften. Eine absolute Garantie, dass es keine Insolvenz gibt, ist das aber natürlich dennoch nicht. Trotzdem können die Versicherten relativ beruhigt sein, dass es in den letzten Jahrzehnten in Deutschland keine Insolvenz einer großen Versicherungsgesellschaft gegeben hat.
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