Freitag, 25. April 2025
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Kredit Ratenausfallversicherung zahlt bei Verdienstausfall
Mit der Aufnahme eines Kredites geht der Kreditnehmer stets eine bestimmte finanzielle Verpflichtung ein. Die meisten Kredite werden zwar wie vereinbart vom Kreditnehmer zurückgezahlt, aber natürlich gibt es auch nicht wenige Darlehen, bei denen es seitens des Kunden ein Problem mit der Tilgung gibt. In den meisten Fällen besteht das Problem darin, dass der Kunde nicht mehr genügend finanzielle Mittel hat, um die Kreditraten zahlen zu können.Die Ursachen dafür sind ganz unterschiedlich und reichen vom Verlust des Arbeitsplatzes bis zur Scheidung. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass sich Kreditnehmer gegen diverse Risiken absichern können, die letztendlich dazu führen können, dass ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt werden kann. Eine solche Absicherung kann über eine Versicherung vorgenommen werden, die unter verschiedenen Namen angeboten wird. So bezeichnen manche Banken die Versicherung als Kreditversicherung, als Restschuldversicherung oder auch als Ratenausfallversicherung. Die Ratenausfallversicherung hat im Wesentlichen zum Inhalt, dass sie die Zahlung der noch offenen Kreditraten übernimmt, falls der Leistungsfall eintreten sollte. Da sich die Versicherungen von der Leistung her unterscheiden können, sollte der Kunde stets darauf achten, welche Risiken über die Versicherung überhaupt abgedeckt sind.
Nahezu alle Versicherungen dieser Art verpflichten sich zum Beispiel dann zur Leistung, falls die versicherte Person sterben sollte. Das Todesfallrisiko ist also praktisch immer versichert. Darüber hinaus wird die Leistung, also die Übernahme der offenen Raten, meistens auch dann erbracht, falls der Versicherte berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig werden sollte. Neben den Ursachen Tod und Erwerbsunfähigkeit gibt es noch zwei weitere Ursachen, die allerdings nicht bei allen Ratenausfallversicherungen im Versicherungsschutz implementiert sind. Dabei handelt es sich unter anderem um das Risiko Arbeitslosigkeit. Denn sollte der Kunde arbeitslos werden, kann er seine Kreditraten häufig nicht mehr zahlen. Die Versicherungen, die das Risiko Arbeitslosigkeit versichern, machen zudem einen deutlichen Unterschied, ob die Arbeitslosigkeit vom Kunden oder vom Arbeitgeber „verschuldet“ wurde. So zahlt die Versicherung in der Regel nur dann, falls der Versicherte aus wirtschaftlichen Gründen vom Arbeitgeber entlassen wurde. Liegen die Gründe in der Person des Versicherten oder hat dieser gar selbst gekündigt, ist der Versicherer meistens nicht zur Leistung verpflichtet. Auch eine längere Krankheit, die eine Reduzierung des Einkommens zur Folge hat, kann bei manchen Restschuldversicherungen abgesichert werden.
Nahezu alle Versicherungen dieser Art verpflichten sich zum Beispiel dann zur Leistung, falls die versicherte Person sterben sollte. Das Todesfallrisiko ist also praktisch immer versichert. Darüber hinaus wird die Leistung, also die Übernahme der offenen Raten, meistens auch dann erbracht, falls der Versicherte berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig werden sollte. Neben den Ursachen Tod und Erwerbsunfähigkeit gibt es noch zwei weitere Ursachen, die allerdings nicht bei allen Ratenausfallversicherungen im Versicherungsschutz implementiert sind. Dabei handelt es sich unter anderem um das Risiko Arbeitslosigkeit. Denn sollte der Kunde arbeitslos werden, kann er seine Kreditraten häufig nicht mehr zahlen. Die Versicherungen, die das Risiko Arbeitslosigkeit versichern, machen zudem einen deutlichen Unterschied, ob die Arbeitslosigkeit vom Kunden oder vom Arbeitgeber „verschuldet“ wurde. So zahlt die Versicherung in der Regel nur dann, falls der Versicherte aus wirtschaftlichen Gründen vom Arbeitgeber entlassen wurde. Liegen die Gründe in der Person des Versicherten oder hat dieser gar selbst gekündigt, ist der Versicherer meistens nicht zur Leistung verpflichtet. Auch eine längere Krankheit, die eine Reduzierung des Einkommens zur Folge hat, kann bei manchen Restschuldversicherungen abgesichert werden.
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