Freitag, 25. April 2025

Überschuldungsgefahr beim Einsatz von Revolving-Kreditkarten?

Kreditkarten gibt es nicht nur in immer mehr unterschiedlichen Varianten, sondern die Banken lassen sich hin und wieder auch im Bezug auf die Abrechnung etwas Neues einfallen. Die meisten Verbraucher nutzen derzeit sicherlich eine Kreditkarte, im Zuge derer einmal im Monat eine Kreditkartenabrechnung erstellt wird. Diese Abrechnung enthält dann alle Verfügungen, die der Karteninhaber seit der letzten Abrechnung mit seiner Kreditkarte vorgenommen hat. In der Regel ist es dann so, dass die Summe dieser Verfügungen, also der Gesamtbetrag der Abrechnung, vom Girokonto des Kunden abgebucht wird, sodass das Kreditkartenkonto wieder ausgeglichen ist.

Anders war es bisher nur bei den so genannten Credit-Cards, denn bei diesen Kreditkarten muss der Kunde erst dann eine Rückzahlung vornehmen, wenn das Kartenlimit erreicht worden ist. Daher werden solche Credit-Cards auch nur an Kunden vergeben, die eine sehr gute Bonität aufweisen können. Nun gibt es seit kurzer Zeit aber eine neue Kreditkartenvariante, die oftmals als Revolving-Kreditkarte bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um eine Kreditkarte mit einer speziellen Abrechnungsform, denn diese Kreditkarte enthält eine sogenannte Teilzahlungsfunktion. Im Unterschied zu den meisten anderen Kreditkarten, die übrigens als Charge-Cards bezeichnet werden, muss der Karteninhaber nicht sofort den gesamten Sollsaldo ausgleichen, der sich am Abrechnungsstichtag auf dem Kreditkartenkonto befindet. Stattdessen muss der Kunde nur einen Teil des offenen Saldos ausgleichen, zum Beispiel 20 Prozent. Die Bezeichnung Revolving kommt daher, dass das verfügbare Kreditlimit quasi immer wieder um den zurückgezahlten Teilbetrag „aufgestockt“ wird. Wie dies in der Praxis funktioniert, ist gut an einem Beispiel zu erkennen. Angenommen, der Inhaber einer Revolving-Kreditkarte kann über ein Kreditlimit von 3.000 Euro verfügen.

In der ersten Kreditkartenabrechnung ist ein verfügter Gesamtbetrag von 1.000 Euro aufgeführt. Da der Karteninhaber mit seiner Bank vereinbart hat, dass monatlich 20 Prozent des offenen Sollsaldos ausgeglichen werden, findet eine Abbuchung (vom Girokonto) in Höhe von 200 Euro statt. Somit steht dem Karteninhaber für das nächste Abrechnungsintervall noch ein Betrag von 2.200 Euro zur Verfügung, da der Sollsaldo nun 800 Euro beträgt. Die Revolving-Kreditkarten sind keineswegs unumstritten, denn Kritiker befürchten, dass sie zum Entstehen einer Überschuldung beitragen könnten. Denn der Kunde muss nicht mehr - wie bei den Charge-Cards der Fall - den gesamten Sollsaldo ausgleichen, sondern nur einen bestimmten Teil. Auf diese Weise könnte der in Anspruch genommene Kreditrahmen immer höher werden, was eine stetige Steigerung der Mindestrückzahlung zur Folge hätte.
 
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