Samstag, 26. April 2025

Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird jeder volljährige Bürger versichert, der nicht die Bedingungen für die private Krankenkasse erfüllt. Kinder bis zur Volljährigkeit sind bei ihren Eltern automatisch mitversichert. Doch auch Personen bei denen eine private Krankenversicherung möglich wäre, können als freiwillig Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Aufnahmekriterien für eine private Krankenversicherung sind einheitlich geregelt. Dennoch liegt die Entscheidungskraft beim Versicherungsträger, keine Privatkasse kann zur Aufnahme einer Person verpflichtet werden.

Versichern können sich Freiberufler, Künstler und Selbstständige ohne eine vorgeschriebene Einkommenshöhe. Arbeitnehmer können nur dann der privaten Krankenkasse beitreten, wenn ihr Einkommen mindestens 47.700 Euro pro Jahr beträgt. Arbeitnehmer unter diesem Einkommen zählen zu den versicherungspflichtigen Personen und werden vom Arbeitgeber automatisch bei einer gesetzlichen Kasse angemeldet. Der Versicherte kann allerdings jederzeit in die private Krankenkasse wechseln, wenn die Vorgaben erfüllt sind. Oft kommt es im Laufe eines Arbeitsverhältnisses zu einer Einkommenssteigerung oder es erschließen sich zusätzliche Einnahmequellen. So kann aus einer versicherungspflichtigen Person schnell ein Berechtigter zur privaten Kasse werden.

Wie hoch der Beitrag nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung ist, macht sich an verschiedenen Aspekten fest. Zunächst ist der Tarif ausschlaggebend für die Höhe des Beitrages. Die Bandbreite der Tarife reicht vom einfachen Basistarif bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten, einschließlich Zahnersatz. Ein weiteres Kriterium für die Beitragshöhe ist das Alter des Versicherten. Ältere Leute benötigen statistisch gesehen mehr ärztliche Betreuung als ein junger Mensch. Daher steigen die Monatsbeiträge mit dem Alter der Person an. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede. Da Frauen meist häufiger ärztliche Hilfe beanspruchen und bei ihnen Zusatzkosten durch beispielsweise eine Schwangerschaft entstehen können, sind die Beiträge automatisch höher angesetzt als bei Männern. Auch der gesundheitliche Status spielt eine wichtige Rolle. Versicherte mit einer familiären Vorbelastung und/oder Vorerkrankungen haben höhere Beiträge zu bezahlen.

Bei den meisten Privatkassen ist es jedoch so, dass überschüssige Beiträge teilweise erstattet werden können, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kinder automatisch kostenfrei mitversichert. Wechseln die Eltern jedoch in die private Versicherung, muss für jedes Kind eine gesonderte Police abgeschlossen werden. Die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung gibt es bei Privatkassen nicht. Die Beiträge für ein Kind liegen durchschnittlich bei 40 Euro pro Monat und umfassen alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen. Wenn das Kind ins Berufsleben eintritt, gelten die gleichen Aufnahmekriterien für das Weiterführen der privaten Krankenversicherung. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, tritt die gesetzliche Versicherungspflicht in Kraft.
 
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