Freitag, 29. März 2024

Wann kommt die letzte Mahnung?

Wenn man sich etwas kauft, ist ganz klar, dass man dafür auch zahlen muss. In der Regel erhält man dann hierbei eine Rechnung für die gekauften Waren oder auch Dienstleistungen. Doch wie sieht es aus, wenn die Rechnung nie ankommt? In der Regel sollte dann zumindest eine Zahlungserinnerung eingehen. Doch auch diese fehlt neuerdings bei betrügerischen Maschen immer häufiger. Schnell kommt dann die letzte Mahnung, in der auch rechtliche Schritte sowie ein Eintrag bei der Schufa angedroht werden. Gegen solche unlauteren Methoden sollte man sich deshalb in jedem Fall zur Wehr setzen.

Doch wie sieht es bei einer ganz normalen Rechnung einer seriösen Firma aus? Hier kommt die Rechnung als erstes einmal. Danach, wenn diese fällig geworden ist, folgt oft die Zahlungserinnerung, danach eine zweite und evtl. auch eine dritte Mahnung. Doch die dritte Mahnung ist in der Regel dann auch die letzte Mahnung, die das Unternehmen zumindest selbst schreibt. Der Vorgang wird dann häufig an einen Inkasso Dienst oder einen Rechtsanwalt übergeben. Dieser versucht es nochmals mit einigen Schreiben beim Schuldner.

Fruchten auch diese Schreiben nicht, dann wird es haarig. Denn oftmals kann man dann nur noch mit dem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen. Dabei flattert der Mahnbescheid ins Haus, einige Zeit später der Vollstreckungsbescheid und dann dauert es auch nicht mehr lange, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsucht.

Deshalb sollte man die Zahlung einer Rechnung nie zu lange aufschieben. Spätestens bei der zweiten Mahnung sollte man in jedem Fall reagieren, sei es durch Zahlung oder auch durch ein Gespräch mit dem Gläubiger. Denn oftmals kann man sich mit diesem noch gütlich einigen. So kann eine Ratenzahlung vereinbart werden oder auch ein Aufschub der Zahlung, eine so genannte Stundung. Grundsätzlich ist dies aber nur dann möglich, wenn man auch mit dem Gläubiger spricht. In allen anderen Fällen wird man hier wohl kaum eine Chance haben, noch etwas zu bewegen.

Die letzte Mahnung vor dem Mahnbescheid kann dabei je nach Gläubiger unterschiedlich lange nach der Fälligkeit der Rechnung erfolgen. Die meisten Unternehmen warten jedoch nicht mehr länger als etwa ein bis zwei Monate auf ihr Geld, sondern fahren bereits nach dieser Zeit mit schweren Geschützen auf. Deshalb ist es umso wichtiger, Mahnungen nicht einfach nur zu ignorieren, sondern diese vielmehr ernst zu nehmen und darauf zu reagieren, um im Voraus eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Parteien zu tragen ist.
 
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