Sonntag, 10. November 2024
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Für nicht bezahlte Rechnung Mahnung erhalten
Immer wieder kommt es vor, dass man eine Rechnung erhält, diese aber einfach vergisst zu bezahlen. Häufig ist es auch so, dass die Rechnung gar nicht angekommen ist und man sie deshalb nicht bezahlen konnte. Welcher Fall auch immer vorliegt, ist das Zahlungsziel für die Rechnung verstrichen, so erhält man von dem Unternehmen, welches die Rechnung ausgestellt hat, in der Regel eine Mahnung. Diese erste Mahnung wird dabei häufig noch als Zahlungserinnerung bezeichnet, weil das Wort Mahnung einen zu negativen Touch beinhaltet.In der Zahlungserinnerung wird man daran erinnert, dass die Rechnung noch offen ist und um einen kurzfristigen Zahlungsausgleich gebeten. Nun gilt es, erst einmal nach zu schauen, ob die Rechnung tatsächlich vorliegt. Wenn dies der Fall ist, sollte man noch einmal prüfen, ob hier alles richtig berechnet wurde oder ob man diese noch hat liegen lassen, weil nach eigener Meinung ein Fehler vorliegt und bisher noch nicht dazu kam, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Hat alles seine Richtigkeit, sollte man die Rechnung kurzfristig ausgleichen und damit jeglichem weiteren Ärger aus dem Weg gehen.
Sollte bei der Rechnung etwas nicht stimmen, so ist es ratsam, sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, um alle noch offenen Fragen und Unklarheiten zu klären. Sollte der Einwand berechtigt sein, wird man kurzfristig eine geänderte bzw. korrigierte Rechnung erhalten.
Liegt die Rechnung hingegen nicht vor, ist ebenfalls sinnvoll, dies dem Unternehmen mitzuteilen, damit man ein Duplikat erhält. Dieses ist dann genauso zu prüfen, wie oben beschrieben. Sollten noch Unklarheiten bestehen, sind diese auch gleich zu klären.
Wenn man die Rechnung aber deshalb nicht bezahlt hat, weil man es finanziell im Moment einfach nicht schafft, sollte man sich ebenfalls mit dem Unternehmen auseinander setzen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Oft ist dies bei sehr hohen Rechnungsbeträgen der Fall, weil diese im Moment nicht bezahlt werden können. Hier kann eine Stundung der Fälligkeit erfolgen, das heißt, die Rechnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig. In der Regel fallen dabei aber so genannte Stundungszinsen an.
Ferner ist es möglich, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Unternehmen zu treffen. Bei dieser wird vereinbart, dass man beispielsweise monatlich einen bestimmten Betrag an das Unternehmen zahlt, der dann auf die offene Rechnung angerechnet wird. Auch hier werden in der Regel Zinsen fällig. Eine vorzeitige komplette Bezahlung sollte bei einer solchen Vereinbarung immer möglich sein, vor allen Dingen dann, wenn man noch einen größeren Geldeingang erwartet.
Sollte bei der Rechnung etwas nicht stimmen, so ist es ratsam, sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, um alle noch offenen Fragen und Unklarheiten zu klären. Sollte der Einwand berechtigt sein, wird man kurzfristig eine geänderte bzw. korrigierte Rechnung erhalten.
Liegt die Rechnung hingegen nicht vor, ist ebenfalls sinnvoll, dies dem Unternehmen mitzuteilen, damit man ein Duplikat erhält. Dieses ist dann genauso zu prüfen, wie oben beschrieben. Sollten noch Unklarheiten bestehen, sind diese auch gleich zu klären.
Wenn man die Rechnung aber deshalb nicht bezahlt hat, weil man es finanziell im Moment einfach nicht schafft, sollte man sich ebenfalls mit dem Unternehmen auseinander setzen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Oft ist dies bei sehr hohen Rechnungsbeträgen der Fall, weil diese im Moment nicht bezahlt werden können. Hier kann eine Stundung der Fälligkeit erfolgen, das heißt, die Rechnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig. In der Regel fallen dabei aber so genannte Stundungszinsen an.
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