Mittwoch, 9. Oktober 2024

Mahnung Text Beispiele

Ein jedes Unternehmen ist auf eine pünktliche Zahlung seiner Rechnungen angewiesen. Eine stets aktuell geführte Buchführung in Verbindung mit einem effizienten Mahnwesen ist deshalb eine der Grundvoraussetzungen, um ein Unternehmen auch tatsächlich erfolgreich führen zu können.

Gerade bei jungen Unternehmen und Unternehmern wird dieses Mahnwesen jedoch nicht wirklich konsequent betrieben. Der Grund dafür ist ganz einfach: Nachdem man hart dafür gekämpft hat, sich einen Kundenstamm aufzubauen, will man diesen natürlich nicht deshalb verlieren, weil man ihn mahnt. Doch die Mahnung sollte auch von Unternehmen nicht als zu negativ empfunden werden. Wer sich vor deren Schreiben fürchtet, aus Angst, einen guten und wichtigen Kunden zu verlieren, kann deshalb auch erst einmal telefonisch nachfragen, wo denn das Geld für die offene Rechnung bleiben wird.

Wenn der Kunde daraufhin aber auch keine Zahlung leistet, so sollte man sich doch mit dem Schreiben der Mahnung auseinander setzen. Gute Text Beispiele, die oft auch rechtlich geprüft sind, finden sich dabei im Internet. Allerdings sind diese Beispiele oft kostenpflichtig, wobei sich eine Zahlung für ein Text Beispiel der Mahnung jedoch in der Regel nicht lohnt. Im Grunde genommen reicht es nämlich aus, den Schuldner eindeutig um den Ausgleich der offenen Rechnung zu bitten. So könnte ein Beispiel wie folgt aussehen:

Sehr geehrte(r) Herr / Frau, leider konnten wir auf unsere Rechnung vom ... bis zum ... noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten deshalb um Prüfung und kurzfristigen Ausgleich der Rechnung bis zum ... auf unsere Konto ... bei ... Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits geleistet haben, sehen Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos an. Mit freundlichen Grüßen

Sollte hingegen noch eine zweite Mahnung notwendig sein, so sollte im Text auch auf diese erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung eingegangen werden, also beispielsweise „trotz unserer Zahlungserinnerung vom ... konnten wir bis ... noch keinen...“ usw. Weiterhin sollte darauf hingewiesen werden, dass nun auch Verzugszinsen und Mahngebühren fällig werden.

Bei der dritten Mahnung, die in der Regel dann auch die letzte Mahnung darstellt, ist es hingegen notwendig, auch auf „weitere rechtliche Schritte“ hinzuweisen, die eingeleitet werden, wenn der Zahlungseingang nicht binnen der hier gesetzten Frist erfolgt. Diesen Worten sollte man dann aber in jedem Fall auch die entsprechenden Taten folgen lassen und den Vorgang an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben. Denn nur so merkt der Kunde, dass man es auch tatsächlich ernst meint bei der Eintreibung der Forderungen. Folgt auf die dritte und letzte Mahnung eine weitere dritte und letzte Mahnung und dann noch eine, noch eine usw., verliert man als Unternehmen hingegen schnell seine Glaubwürdigkeit.
 
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