Freitag, 25. April 2025
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Die erste Mahnung bekommen
Für viele Menschen ist es ein Graus, eine Mahnung zu erhalten, für andere wiederum ist dies schon eher die Regel als die Ausnahme. Doch wie sieht es tatsächlich aus, wenn man seine erste Mahnung zu einer Rechnung bekommt? Zunächst einmal sollten alle ängstlichen Bürgerinnen und Bürger beruhigt werden. Denn die erste Mahnung, die häufig noch nicht einmal als Mahnung bezeichnet wird, sondern vielmehr als Zahlungserinnerung, ist nichts Schlimmes.Das wissen auch die Firmen, die regelmäßig Mahnungen schreiben. Denn tatsächlich ist die heutige Zeit sehr stressig und nervenaufreibend für die meisten Menschen. Deshalb sollte man hier vor der ersten Mahnung noch keine Angst haben, denn im Grunde kann es jedem einmal passieren, dass er eine Rechnung einfach übersieht und vergisst, diese fristgerecht auszugleichen.
Mit der ersten Mahnung wird man dann nur daran erinnert, dass diese nun fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden ist. Nun gilt es, seine Unterlagen durchzusehen und zu schauen, ob man die Rechnung schon erhalten hat. Ist dies der Fall, sollte man sie auch gleich ausgleichen, um sich jeden weiteren Ärger und jede weitere Mahnung zu ersparen.
Hat man die Rechnung hingegen nicht vorliegen, was durchaus einmal passieren kann, sei es man hat sie versehentlich weg geworfen oder sie ist auf dem Postweg verloren gegangen, ist dies auch kein Beinbruch. Ein kurzer Anruf beim Unternehmen mit der Bitte um erneute Zusendung der Rechnung, da diese nicht vorliegt, genügt.
Sobald man die Rechnung vorliegen hat, sollte man sie nochmals gründlich überprüfen. Stimmt die Anschrift? Dies ist insbesondere für Unternehmen wichtig, denn diese wollen die Rechnung auch steuerlich geltend machen. Sind alle relevanten Daten wie Steuernummer und dergleichen auf der Rechnung vermerkt? Auch dies ist vorrangig für die Unternehmen wichtig. Und zu guter Letzt sollte man auch noch schauen, ob der Betrag dem vereinbarten Preis entspricht. Erst wenn dies alles überprüft und für richtig befunden wurde, sollte die Rechnung bezahlt werden.
Sind noch Unklarheiten, beispielsweise über den Betrag vorhanden, so sollten diese ebenfalls kurzfristig abgeklärt werden. Evtl. muss die Rechnung dann nochmals geändert werden und kann erst danach endgültig bezahlt werden.
Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und die Rechnung im Moment nicht oder nicht vollständig bezahlen kann, der sollte sich ebenfalls mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. In einem persönlichen Gespräch, in dem man die eigene Situation schildert, kann man oft eine einvernehmliche Lösung finden, die später noch schriftlich fixiert wird. Dies kann zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung sein, die getroffen wird oder auch ein Zahlungsaufschub.
Mit der ersten Mahnung wird man dann nur daran erinnert, dass diese nun fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden ist. Nun gilt es, seine Unterlagen durchzusehen und zu schauen, ob man die Rechnung schon erhalten hat. Ist dies der Fall, sollte man sie auch gleich ausgleichen, um sich jeden weiteren Ärger und jede weitere Mahnung zu ersparen.
Hat man die Rechnung hingegen nicht vorliegen, was durchaus einmal passieren kann, sei es man hat sie versehentlich weg geworfen oder sie ist auf dem Postweg verloren gegangen, ist dies auch kein Beinbruch. Ein kurzer Anruf beim Unternehmen mit der Bitte um erneute Zusendung der Rechnung, da diese nicht vorliegt, genügt.
Sobald man die Rechnung vorliegen hat, sollte man sie nochmals gründlich überprüfen. Stimmt die Anschrift? Dies ist insbesondere für Unternehmen wichtig, denn diese wollen die Rechnung auch steuerlich geltend machen. Sind alle relevanten Daten wie Steuernummer und dergleichen auf der Rechnung vermerkt? Auch dies ist vorrangig für die Unternehmen wichtig. Und zu guter Letzt sollte man auch noch schauen, ob der Betrag dem vereinbarten Preis entspricht. Erst wenn dies alles überprüft und für richtig befunden wurde, sollte die Rechnung bezahlt werden.
Sind noch Unklarheiten, beispielsweise über den Betrag vorhanden, so sollten diese ebenfalls kurzfristig abgeklärt werden. Evtl. muss die Rechnung dann nochmals geändert werden und kann erst danach endgültig bezahlt werden.
Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und die Rechnung im Moment nicht oder nicht vollständig bezahlen kann, der sollte sich ebenfalls mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. In einem persönlichen Gespräch, in dem man die eigene Situation schildert, kann man oft eine einvernehmliche Lösung finden, die später noch schriftlich fixiert wird. Dies kann zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung sein, die getroffen wird oder auch ein Zahlungsaufschub.
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