Samstag, 20. April 2024

3. Mahnung erhalten

Einen Grundsatz sollte mittlerweile wohl ein Jeder kennen – wenn man etwas kauft, dann muss man dies auch bezahlen. Doch aufgrund sinkender bzw. stagnierender Einkommen in Verbindung mit steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gar nicht immer so einfach möglich. Auch sehen es viele Menschen nicht mehr so eng mit dem rechtzeitigen Ausgleich der offenen Rechnungen. Die Unternehmen müssen also zunehmend mehr mahnen, um an ihr Geld heran zu kommen, dass ihnen ja ordnungsgemäß zusteht.

Nach einer ersten Mahnung, die unbeantwortet blieb, folgt dann die zweite Mahnung. Rührt sich der Schuldner auch hierbei nicht, kann er von Glück reden, wenn er noch eine dritte Mahnung erhält und das Unternehmen den Vorgang nicht direkt an ein Inkassobüro weiter gibt. Auf der dritten Mahnung werden dann mitunter schon Mahngebühren in nicht unbeträchtlicher Höhe berechnet, ebenso wie Verzugszinsen, die mit jedem Tag, den man weiterhin in Verzug bleibt, ansteigen.

Jetzt wird es höchste Zeit, sich mit dem Unternehmen, bei dem man Schulden hat, in Verbindung zu setzen. Ist die Rechnung nicht auffindbar, so muss eine Kopie dieser angefordert werden, damit man auch entsprechend überprüfen kann, ob alles seine Richtigkeit hat. Doch hat man erst einmal eine dritte Mahnung erhalten und auf die voran gegangenen Schreiben nicht reagiert, ist es unwahrscheinlich, dass die Rechnung nicht vorliegt.

Genauso unwahrscheinlich ist es, dass Unklarheiten bezüglich der Richtigkeit der Rechnung vorliegen. Denn diese hätten ebenfalls schon deutlich früher geklärt werden können. Sollte dies dennoch der Fall sein, sollten diese Unklarheiten sofort mit der Rechnungsstelle des Unternehmens geklärt werden.

Wer hingegen nicht die finanziellen Mittel hat, um die Rechnung zu begleichen, der sollte sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um eine gütliche Einigung, etwa eine Ratenzahlung, zu treffen. Allerdings bleibt fraglich, ob das Unternehmen darauf noch eingeht, wenn es schon so lange vergeblich gemahnt hat. Deshalb ist es ratsam, bei Zahlungsschwierigkeiten immer sofort, also so früh wie möglich, eine solche Einigung anzustreben. Dennoch lassen sich viele Gläubiger auch hier noch erweichen, um überhaupt eine Chance auf ihr Geld zu erhalten.

Generell gilt, wer bei der dritten Mahnung immer noch nicht reagiert, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Denn danach folgt fast schon unweigerlich das gerichtliche Mahnverfahren, was für erhebliche Mehrkosten sorgen wird. Der Mahnbescheid, der Vollstreckungsbescheid und schließlich die Vollstreckung und Pfändung, zum Teil auch die Pfändung des Einkommens oder des Kontos, sind dann unvermeidlich. Deshalb ist es umso wichtiger, nun endlich auf die dritte Mahnung zu reagieren.
 
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