Freitag, 29. März 2024

2. Mahnung erhalten

Wenn man eine Rechnung für Waren oder Dienstleistungen erhält, so muss man diese immer in der angemessenen Frist bezahlen. Diese Frist ist in der Regel auch auf der Rechnung vermerkt. Üblich sind dabei Zahlungsziele wie "zahlbar sofort rein netto", „zahlbar innerhalb 7 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto“, aber auch "zahlbar bis 15.06.2008" usw. So weiß man als Kunde ganz genau, bis wann die Rechnungen ausgeglichen sein müssen, damit man noch innerhalb des festgelegten Zahlungsziels bleibt.

Dennoch ist es in einigen Fällen auch nicht möglich, das Zahlungsziel einzuhalten. Hat man die Rechnung einfach übersehen, was durchaus schon einmal vorkommen kann, stellt dies meist kein Problem dar. Die Unternehmen stellen eine 1. Mahnung oder auch Zahlungserinnerung aus, in der sie um den Ausgleich der Rechnung bitten. Folgt man dieser Aufforderung, ist alles in Ordnung und die Sache ist vom Tisch.

Ignoriert man jedoch die 1. Mahnung, so folgt nach einer Frist von in der Regel 10 bis 14 Tagen die 2. Mahnung. Hier wird der Umgangston der Unternehmen schon schärfer, sie drängen intensiver auf den kurzfristigen Ausgleich der Rechnung. Zudem werden hierbei in der Regel auch Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet, die je nach Höhe der Grundforderung schon einige Euros ausmachen können.

Auf diese 2. Mahnung sollte man nun aber in jedem Fall reagieren. Denn andernfalls wird es mehr als unangenehm. Hat man die Rechnung nicht erhalten oder kann sie nicht finden, so sollte man bei dem mahnenden Unternehmen ein Duplikat anfordern, damit man diese überprüfen kann. Ist die Rechnung vorhanden, so sollte man sie auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Sollten dabei nun noch Unklarheiten auftreten, sollte man sich ebenfalls mit Unternehmen in Verbindung setzen, um diese aus dem Weg zu räumen. Ist die Rechnung jedoch korrekt, sollte man auch umgehend zahlen.

Wer hingegen in finanziellen Schwierigkeiten ist und die Rechnung nicht ausgleichen kann, für den wird es nun höchste Zeit, sich mit dem Rechnungssteller in Verbindung zu setzen, um mit ihm eine Lösung zu finden, die für beide Parteien tragbar ist. So kann dies beispielsweise ein Zahlungsplan sein. In diesem wird vereinbart, dass der Kunde monatlich einen bestimmten Betrag an den Gläubiger zahlt, um die Rechnung so in kleinen Schritten abtragen zu können. Solange man sich an diesen Zahlungsplan hält, sollte dann einer weiteren Geschäftsbeziehung auch nichts mehr im Wege stehen. Denkbar ist mitunter auch eine Stundung, wenn die Unternehmen bereits lange Zeit zusammen arbeiten und eine entsprechende Vertrauensbasis geschaffen wurde.
 
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