Freitag, 25. April 2025
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Autoversicherung nicht bezahlt
Die Autoversicherung für das eigene Auto stellt eine der wenigen Versicherungen dar, die sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Damit handelt es sich hierbei um eine Pflichtversicherung, die ein jeder Autobesitzer in jedem Fall abschließen muss. Denn ohne die Autoversicherung darf er den Wagen nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen. Deshalb muss man auch immer eine Bestätigung über eine bestehende Autoversicherung vorlegen, will man ein neues Auto zulassen. Ohne dieser Versicherungsbestätigung, besser bekannt auch als Doppelkarte, kann das Auto nicht zugelassen werden.Nun sind einige der Meinung, man könne die Versicherung ja einfach abschließen, die ersten Beiträge zahlen, die zur Zulassung des Autos notwendig sind und danach die Zahlungen an die Versicherung einstellen. Doch dies ist wenig sinnvoll. Denn die Autoversicherung wird den offenen Zahlungen natürlich auch entgegen treten. Hier wird das übliche Mahnverfahren eingeleitet werden, mit dem man auch entsprechend weitere Kosten wie Mahngebühren usw. tragen muss. Bleiben auch die Mahnungen der Versicherung erfolglos, so wird sie keinen weiteren Versicherungsschutz mehr übernehmen und das Ganze entsprechend kündigen.
Darüber muss die Versicherung dann aber auch das zuständige Ordnungsamt informieren. Denn ohne Versicherungsschutz darf nun einmal kein Auto bewegt werden, schon gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Das Ordnungsamt wird nun den Halter des Wagens anschreiben und diesem unmissverständlich zu verstehen geben, dass er sein Auto still legen muss. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird die Gemeinde das Auto still legen. Dabei sucht sie das Auto, welches keinen Versicherungsschutz mehr besitzt und entwertet die TÜV und ASU Plaketten. Ohne diesen darf das Auto nun ganz offiziell nicht mehr bewegt werden. Fährt der Fahrer dennoch weiter, so kann es ihm schnell passieren, dass er von der Polizei gestoppt wird und mit saftigen Strafen rechnen muss.
Die Autoversicherung zu bezahlen, ist also eines der wichtigsten Dinge im Leben. Tut man dies nicht, büßt man seine Mobilität ein. Kann man jedoch aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zur Zeit gerade nicht zahlen, sollte man nicht alles einfach auf sich zukommen lassen, sondern vielmehr einen Schritt auf den Versicherer zugehen. So kann zum Beispiel statt der jährlichen Zahlungsweise auch die monatliche Zahlung vereinbart werden, wodurch sich die zu zahlenden Beträge verringern lassen. Die Belastung des Versicherungsnehmers sinkt damit also.
Eine andere Variante ist die Vereinbarung einer Stundung, dabei gewährt der Versicherer dem Kunden einen Zahlungsaufschub. Auch eine Ratenzahlung kann hier vereinbart werden. Wichtig ist nur, dass man sich zeitnah mit dem Versicherer in Verbindung setzt. Denn andernfalls hat man kaum noch eine Chance auf eine gütliche Einigung.
Darüber muss die Versicherung dann aber auch das zuständige Ordnungsamt informieren. Denn ohne Versicherungsschutz darf nun einmal kein Auto bewegt werden, schon gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Das Ordnungsamt wird nun den Halter des Wagens anschreiben und diesem unmissverständlich zu verstehen geben, dass er sein Auto still legen muss. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird die Gemeinde das Auto still legen. Dabei sucht sie das Auto, welches keinen Versicherungsschutz mehr besitzt und entwertet die TÜV und ASU Plaketten. Ohne diesen darf das Auto nun ganz offiziell nicht mehr bewegt werden. Fährt der Fahrer dennoch weiter, so kann es ihm schnell passieren, dass er von der Polizei gestoppt wird und mit saftigen Strafen rechnen muss.
Die Autoversicherung zu bezahlen, ist also eines der wichtigsten Dinge im Leben. Tut man dies nicht, büßt man seine Mobilität ein. Kann man jedoch aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zur Zeit gerade nicht zahlen, sollte man nicht alles einfach auf sich zukommen lassen, sondern vielmehr einen Schritt auf den Versicherer zugehen. So kann zum Beispiel statt der jährlichen Zahlungsweise auch die monatliche Zahlung vereinbart werden, wodurch sich die zu zahlenden Beträge verringern lassen. Die Belastung des Versicherungsnehmers sinkt damit also.
Eine andere Variante ist die Vereinbarung einer Stundung, dabei gewährt der Versicherer dem Kunden einen Zahlungsaufschub. Auch eine Ratenzahlung kann hier vereinbart werden. Wichtig ist nur, dass man sich zeitnah mit dem Versicherer in Verbindung setzt. Denn andernfalls hat man kaum noch eine Chance auf eine gütliche Einigung.
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