Sonntag, 10. November 2024

Wer bezahlt die Hochzeit? Staatliche Hilfen?

Der schönste Tag im Leben eines jeden Menschen ist mit Sicherheit die eigene Hochzeit. Doch diese hat nicht nur wunderschöne Seiten wie die Trauung an sich, das Beisammensein im Kreise der ganzen Familie oder die kleinen Blumenkinder, die herzallerliebbst aussehen. Die Schattenseiten einer Hochzeit finden sich hingegen regelmäßig in den Kosten wieder. Denn Brautkleid und Anzug für den Bräutigam, die Speisen und Getränke für die Gäste, der häufig eigens angemietete Saal, der Pfarrer, die Trauung an sich usw., all dies sind Kosten, die auf das Brautpaar zukommen.

Denn die Hochzeit wird heute in der Regel vom Brautpaar selbst getragen. War es früher noch Brauch, dass der Brautvater die Kosten für die Hochzeit übernahm, haben sich auch hier die gesellschaftlichen Regelungen geändert. Denn die jungen Mädchen, die früher keine Ausbildung genossen haben, hatten zu Hause mit angepackt, waren aber auch zusätzliche Esser. Um sie nun „an den Mann zu bringen“, galt es, dass die Brauteltern die Hochzeit ausrichteten und bezahlten, sowie die Aussteuer der Braut. Der Bräutigam musste hingegen für seine Kleidung usw. selbst aufkommen, da er die Braut ja haben wollte. Heute sieht es hingegen so aus, dass auch die Mädchen eine Ausbildung erhalten und arbeiten gehen, also auf eigenen Füßen stehen und demzufolge kann das Brautpaar die Kosten auch alleine tragen.

Vom Arbeitgeber gibt es für die Hochzeit in der Regel einen Tag Sonderurlaub. In einigen Fällen zahlt er auch einen kleinen Bonus aufgrund der Hochzeit. Weitere Hilfen hat das Brautpaar für die Hochzeit allerdings nicht zu erwarten, schon gar nicht von staatlicher Seite. Eine Hochzeit wird als reines Privatvergnügen angesehen, sodass Vater Staat hier keine Zuschüsse gewährt.

Auf den Kosten bleibt also auch weiterhin alleine das Brautpaar sitzen. Häufig wird es aber von den Eltern noch unterstützt. Dabei springen aber nicht mehr nur die Eltern der Braut ein, sondern auch die Eltern des Bräutigams. Oft werden die Kosten für die gesamte Feierlichkeit auch geteilt, sodass man hier entsprechend dritteln kann zwischen Eltern der Braut, Eltern des Bräutigams und dem Brautpaar selbst.

Dabei geht es nicht nur um die Kosten für die eigentliche Hochzeitsfeier, sondern auch um den Polterabend, der ja ebenfalls noch einige Kosten verursacht, die man aufgrund der Vielzahl der Gäste (hier kommen häufig auch Gäste, die zur eigentlichen Hochzeit nicht geladen werden können) nur sehr schwer abschätzen kann. Meist werden hierbei ohnehin nur Getränke gereicht und ein Buffet aufgestellt, aber gerade die Getränke gehen doch ganz schön ins Geld.
 
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