Montag, 24. März 2025
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Bekommen Arbeitnehmer Pausen bezahlt?
Jedem Arbeitnehmer steht laut Arbeitszeitgesetz auch eine Pause zu. Diese Pause stellt Zeit dar, die völlig frei von Arbeit sein muss. Das heißt wiederum, dass man während der Pause zum Beispiel den Arbeitsplatz verlassen kann oder auch einfach sich irgendwie im Gebäude des Arbeitgebers beschäftigen kann, ohne dabei jedoch zu arbeiten. Deshalb werden Pausen in der Regel auch nicht bezahlt.Nach sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitgeber mindestens eine halbe Stunde Pause gewähren. Bei mehr als acht Stunden Arbeit erhöht sich diese auf 0,75 Stunden. Wer nun also genau acht Stunden arbeitet, der muss in der Regel 8,5 Stunden im Betrieb verbringen, da die Pause rein gearbeitet werden muss. Andererseits ist es auch möglich, dass man nur die acht Stunden im Betrieb verbringt, dann aber nur 7,5 Stunden bezahlt bekommt. Die wenigsten Unternehmen zahlen auch die Pausen der Arbeitnehmer mit. Dies ist nur in sehr seltenen Fällen möglich, wie etwa bei Ärzten, die auch in ihrer Pause immer in Bereitschaft sind.
Alle anderen Arbeitnehmer gehen hingegen leer aus, sodass die Pause unbezahlt bleibt. Allerdings gilt dies häufig nicht für die so genannten Raucherpausen. Hierbei verlassen die Arbeitnehmer ebenfalls ihren eigentlichen Arbeitsplatz, da das Rauchen am Arbeitsplatz dank Nichtraucherschutz nicht mehr erlaubt ist. Da sie sich aber in der Regel zum Rauchen nicht ausstempeln müssen, werden die Raucherpausen oftmals bezahlt. Gleiches gilt im Übrigen für den Gang zur Toilette, der ja auch keinem Mitarbeiter verboten werden darf.
Aber auch hierbei haben einige Arbeitgeber die Zügel schon fester gezogen. So müssen sich Raucher für ihre Raucherpausen ein- und ausstempeln. Auch für den Gang zur Toilette ist dies in einigen Unternehmen bereits angedacht. Allerdings sollte man hier doch Gnade vor Recht ergehen lassen und die menschlichen Bedürfnisse in diesem Fall zumindest über die betrieblichen stellen.
Für Unternehmen hat das Nichtbezahlen der Pausen ihrer Mitarbeiter den Vorteil, dass sie sie nur dann bezahlen müssen, wenn sie auch tatsächlich eine Leistung erbringen. Aus unternehmerischer Sicht wäre es ohnehin nicht anzuraten unproduktive Zeiten zu bezahlen. Denn dadurch würde man doch Verluste erleiden, die wohl kaum ein Unternehmen heute noch verkraften kann.
Für die Arbeitnehmer bedeutet dies in den meisten Fällen, dass sie auch entsprechend länger von zu Hause weg und am Arbeitsplatz sind, da die Pausen ja auch wieder herein gearbeitet werden müssen. Dies ist eben nur dann möglich, wenn man 8,5 Stunden im Betrieb verbleibt, also die halbe Stunde Pause zusätzlich zur eigentlichen Arbeitszeit erfolgt.
Alle anderen Arbeitnehmer gehen hingegen leer aus, sodass die Pause unbezahlt bleibt. Allerdings gilt dies häufig nicht für die so genannten Raucherpausen. Hierbei verlassen die Arbeitnehmer ebenfalls ihren eigentlichen Arbeitsplatz, da das Rauchen am Arbeitsplatz dank Nichtraucherschutz nicht mehr erlaubt ist. Da sie sich aber in der Regel zum Rauchen nicht ausstempeln müssen, werden die Raucherpausen oftmals bezahlt. Gleiches gilt im Übrigen für den Gang zur Toilette, der ja auch keinem Mitarbeiter verboten werden darf.
Aber auch hierbei haben einige Arbeitgeber die Zügel schon fester gezogen. So müssen sich Raucher für ihre Raucherpausen ein- und ausstempeln. Auch für den Gang zur Toilette ist dies in einigen Unternehmen bereits angedacht. Allerdings sollte man hier doch Gnade vor Recht ergehen lassen und die menschlichen Bedürfnisse in diesem Fall zumindest über die betrieblichen stellen.
Für Unternehmen hat das Nichtbezahlen der Pausen ihrer Mitarbeiter den Vorteil, dass sie sie nur dann bezahlen müssen, wenn sie auch tatsächlich eine Leistung erbringen. Aus unternehmerischer Sicht wäre es ohnehin nicht anzuraten unproduktive Zeiten zu bezahlen. Denn dadurch würde man doch Verluste erleiden, die wohl kaum ein Unternehmen heute noch verkraften kann.
Für die Arbeitnehmer bedeutet dies in den meisten Fällen, dass sie auch entsprechend länger von zu Hause weg und am Arbeitsplatz sind, da die Pausen ja auch wieder herein gearbeitet werden müssen. Dies ist eben nur dann möglich, wenn man 8,5 Stunden im Betrieb verbleibt, also die halbe Stunde Pause zusätzlich zur eigentlichen Arbeitszeit erfolgt.
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