Freitag, 25. April 2025

Endlich Schulden frei - so wird’s gemacht

Schulden machen, auf Raten kaufen - nichts ist leichter, als das. Wenn aber nun der Punkt erreicht ist, dass sich die Rechnungen stapeln und am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist, dann hilft nur Konsequenz! Denn zunächst muss eine vollständige Liste aller Schulden erstellt werden, in der auch kleine Beträge mit Fälligkeit eingetragen werden. Markieren Sie das, was besonders dringend bezahlt werden muss (Miete, Strom, Telefon, Mahnbescheide).

Danach folgt die Zusammenstellung aller Ausgaben. Die einzelnen Positionen dieser Liste werden überprüft, inwieweit Einsparungen möglich sind (überflüssige Versicherungen, Mitgliedsbeiträge für Vereine, Abos). Vielleicht lassen sich durch den Wechsel der Bank oder der Krankenkasse Kosten sparen. Sinnvoll ist es auch einen Dispokredit in einen Ratenkredit umzuwandeln. Dem gegenüber werden die Einnahmen gestellt. Auch hier ist zu prüfen, ob alle Sozialleistungen ausgeschöpft werden. Rat findet man bei der Agentur für Arbeit und beim Sozialamt. Außerdem sollte man überlegen, ob die Einnahmen durch das Leisten von Überstunden oder die Annahme eines Nebenjobs erhöht werden können.

Wichtig ist in jedem Fall: Jeder eingesparte oder zusätzlich verdiente Euro wird zur Schuldentilgung verwendet!

Nach Abzug aller vorhandenen Ausgaben von den Einnahmen steht fest, welcher Betrag zur Schuldentilgung zur Verfügung steht. Reicht dieser Betrag jedoch nicht aus, um alle Gläubiger zufrieden zu stellen, ist ein Gespräch mit den Gläubigern unerlässlich. Schildern Sie ihre Situation und unterbreiten Sie einen realistischen Tilgungsvorschlag. Je offener Sie dabei vorgehen, um so eher wird man Ihnen entgegenkommen. Versicherungen könnten zum Beispiel beitragsfrei gestellt, laufende Darlehensraten verringert oder mögliche Teilzahlungsvereinbarungen mit sonstigen Gläubigern getroffen werden. Kostenlose Hilfe bieten hier zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen der Stadt oder der Diakonie an

Ist die Schuldenlast jedoch so hoch oder das Einkommen so niedrig, dass Sie trotz aller Bemühungen eine mittelfristige Entschuldung nicht schaffen können, bleibt nur noch der Weg in die Privatinsolvenz. Diese bietet die Möglichkeit nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase die Restsschuldbefreiung zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist der Versuch sich außergerichtlich mit allen Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Sollte nur einer der Gläubiger hier nicht zustimmen, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Da das Scheitern jedoch nur durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt feststellen werden kann, ist es bereits im Vorfeld sinnvoll, bereits den außergerichtlichen Einigungsversuch von einer dieser Stellen durchführen zu lassen. Im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens wird nun das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gestartet. Lehnt die Hälfte der Gläubiger auch diesen Entschuldungsversuch ab, wird die Privatinsolvenz eröffnet, in dem ein Treuhänder 6 Jahre lang das gesamte pfändbare Vermögen entsprechend der Forderung auf die Gläubiger verteilt. Nach Ablauf der 6 Jahre kann dann die Restschuldbefreiung beantragt werden.
 
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