Samstag, 26. April 2025
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Personendepot als Grundlage für den Wertpapierhandel
Wer am Wertpapierhandel teilnehmen möchte, der muss einige Voraussetzungen erfüllen können. Die erste Grundlage besteht natürlich darin, dass man sich mit dem Thema Aktien und Wertpapiere etwas auskennen muss. Man sollte verstehen, wie die Börse funktioniert und auf welche Punkte beim Handel geachtet werden muss. Eine technische Voraussetzung besteht heutzutage darin, dass ein Zugang zum Internet vorhanden ist, denn in den meisten Fällen findet der Wertpapierhandel über das Internet statt. In diesem Zusammenhang muss der Anleger eine weitere Voraussetzung erfüllen können, nämlich ein sogenanntes Wertpapierdepot zu besitzen.Es handelt sich dabei um ein spezielles Konto, welches mitunter auch als Personendepot bezeichnet wird und dazu dient, gekaufte Wertpapiere zu verbuchen. Das Personendepot ist demnach im Grunde mit einem gewöhnlichen Konto zu vergleichen, nur dass eben Wertpapiere statt Guthaben auf dem Depotkonto verbucht werden. Um das Personendepot zu eröffnen, sind nur wenige Schritte notwendig, was sowohl für die Kontoeröffnung in der Bankfiliale als auch über die Webseite des Anbieters gilt. Wer die Depoteröffnung online veranlassen möchte, der muss zunächst unter dem jeweiligen Menüpunkt, der über die Webseite der jeweiligen Bank oder des Brokers aufgerufen werden kann, die Eröffnung des Wertpapierdepots veranlassen. Dazu sind zunächst einmal einige Angaben erforderlich, die der Antragsteller online machen muss. Dazu zählt insbesondere der Name, das Geburtsdatum, der Beruf und weitere Details zur Person. Anschließend erfolgt meistens eine Anlageberatung in der Form, als dass der Kunde angeben muss, welche Erfahrungen er im Wertpapierbereich bisher hat und wie seine Einstellung zu Sicherheit und Risiko ist.
Dieser Vorgang wird in der Fachsprache oftmals als „anlagegerechte Beratung“ bezeichnet. Nachdem alle erforderlichen Angaben vom Kunden getätigt wurden, kann es zum nächsten Schritt der Depoteröffnung gehen. Der Anleger muss nun den Eröffnungsantrag ausdrucken, unterschreiben und an die Bank senden, bei der das Depot eröffnet werden soll. Dies geschieht in aller Regel in Kombination mit dem sogenannten Postident-Verfahren, denn sowohl Banken als auch Broker sind dazu verpflichtet, die Identität der Depotinhaber festzustellen. Dies geschieht im Zuge des Postident-Verfahrens dadurch, dass der Ausweis vorgelegt wird und der Mitarbeiter gegenüber der Bank bestätigt, dass das Dokument vorgelegen hat. Im letzten Schritt der Depoteröffnung erhält der Anleger schließlich alle notwendigen Zugangsdaten, damit er sich zukünftig sofort online in sein Wertpapierdepot einloggen kann. Nachdem die Zugangsdaten vorliegen, kann im Prinzip der erste Auftrag über das entsprechende Handelssystem erteilt werden.
Dieser Vorgang wird in der Fachsprache oftmals als „anlagegerechte Beratung“ bezeichnet. Nachdem alle erforderlichen Angaben vom Kunden getätigt wurden, kann es zum nächsten Schritt der Depoteröffnung gehen. Der Anleger muss nun den Eröffnungsantrag ausdrucken, unterschreiben und an die Bank senden, bei der das Depot eröffnet werden soll. Dies geschieht in aller Regel in Kombination mit dem sogenannten Postident-Verfahren, denn sowohl Banken als auch Broker sind dazu verpflichtet, die Identität der Depotinhaber festzustellen. Dies geschieht im Zuge des Postident-Verfahrens dadurch, dass der Ausweis vorgelegt wird und der Mitarbeiter gegenüber der Bank bestätigt, dass das Dokument vorgelegen hat. Im letzten Schritt der Depoteröffnung erhält der Anleger schließlich alle notwendigen Zugangsdaten, damit er sich zukünftig sofort online in sein Wertpapierdepot einloggen kann. Nachdem die Zugangsdaten vorliegen, kann im Prinzip der erste Auftrag über das entsprechende Handelssystem erteilt werden.
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