Samstag, 26. April 2025

Rechnung nicht bezahlt - Mahnung erhalten

Wer eine Rechnung in der vorgeschriebenen Frist nicht bezahlt oder bezahlen kann, für den ist dieser Umstand zunächst noch nicht so tragisch. Grundsätzlich gilt für jeden, der einem Zahlungsziel nachkommen muss :"Den Rechnungsbetrag innert 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlen."

Hält sich der Schuldner nicht an die gesetzliche oder vereinbarte und vorgeschriebene Frist, so wird der Schuldner zunächst "nur" angemahnt. Dies geschieht folgendermaßen:" Mittels eines formellen Briefes wird der Schuldner sanft dazu aufgefordert die Rechnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu begleichen.". Gewisse Formalitäten müssen darin enthalten sein. Zum Beispiel muss die Mahnung per Postsendung erfolgen, wenn möglich im eingeschriebenen Brief und nicht über das Telefon. Andernfalls könnte der Gemahnte den Erhalt der Post einfach abstreiten.

Nun kann sich der Schuldner überlegen, ob er die Rechnung gleich bezahlen möchte. Ist dies nicht der Fall, wird er erneut angemahnt. Nach drei erfolglosen Mahnungen, kann das geldeintreibende Unternehmen ein Inkassounternehmen mit der Einholung der Forderung beauftragen.

Ist dies der Fall wird ein Eintrag in der "SCHUFA" gelistet. Die SCHUFA ist eine Art Bibliothek für Finanzen. Sie hält von allen Schuldnern, die Ihren Forderungen nicht nachkommen die Information über den zu zahlenden Betrag fest. In der Regel erschwert ein Schufaeintrag dem Schuldner einen Kredit aufzunehmen oder auf " Pump" einzukaufen. Die finanziellen Daten des Schuldners können von jeder Bank oder Kreditanstalt in ganz Deutschland eingesehen werden und zwar so lange, bis die Rechnung beglichen ist.

Für den Schuldner ist eine Absprache über das Bezahlen der Rechnung mit dem "Forderer" sinnvoll. Denn so vermeiden Forderer wie auch Schuldner Stress. Eine Möglichkeit der Zahlung bei fehlenden liquiden Mitteln ist die Ratenzahlung. Das heißt der Rechnungsbetrag wird in Teilen überwiesen. Zum Beispiel im ersten Monat 10 €, im nächsten Monat nochmals 10 €, usw..

Kann der Schuldner trotz mehrfacher Mahnung nicht für die geleisteten Waren oder Dienstleistungen aufkommen, ist es dem Forderer überlassen, ob er weiter auf sein Geld warten möchte oder ein Inkassounternehmen mit dem Fall beauftragt, das Geld einzutreiben. Eine Zwischenschaltung eines Inkassounternehmens ist nervenaufreibend und die Fronten zwischen Verkäufer und Käufer verhärten sich.

Daher gilt für beide Seiten, je länger der Zahlungsaufschub dauert, desto größer der finanzielle, zeitliche Aufwand und ein großes Ärgernis noch dazu.
 
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