Freitag, 29. März 2024

Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente

Beitragsbemessungsgrenzen kennt man nicht nur bei der Krankenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch hier sind andere Regelungen zu beachten. Überschreitet man die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, so kann man aus dieser austreten und sich privat versichern, was in der Regel mit günstigeren Beiträgen verbunden ist. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann man aber auch dann nicht austreten, wenn diese Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.

Grundsätzlich gilt hier: Wer mit seinem Einkommen diese Grenzen überschreitet, dessen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden maximal bis zu dieser Grenze erhoben. Die regelmäßigen 19,5 Prozent, die an die Rentenversicherung abzuführen sind, errechnen sich also höchstens nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Alle darüber hinaus gehenden Einkünfte werden nicht mit einbezogen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird dabei regelmäßig neu in ihrer Höhe festgelegt. Man unterscheidet hierbei nach wie vor zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Für dieses Jahr gelten Beträge in Höhe von 63.600 Euro jährlich für die alten und 54.000 Euro jährlich für die neuen Bundesländer. Dies entspricht monatlichen Einkommen von 5.300 Euro in den alten und 4.500 Euro in den neuen Bundesländern.

Durch die stetige Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen in ihrer Höhe, die meist nach oben angepasst werden, bleibt für die Arbeitnehmer also auch ein immer geringerer Anteil an Einkommen übrig, auf den keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Dennoch sollte man den die Beitragsbemessungsgrenze übersteigenden Anteil des Einkommens ebenfalls in die Altersvorsorge investieren.

Hierfür eignen sich die staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente oder die Rürup Rente. Sie sorgen zum Einen für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, zum anderen aber auch für eine nicht unerhebliche Senkung der zu zahlenden Einkommenssteuer. So kann man sich ein schönes Polster fürs Alter anlegen und wird auch dann besser über die Runden kommen. Denn die gesetzliche Rente alleine wird bei weitem nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd aufrechterhalten zu können.

Grundsätzlich lohnt sich für die Personen, die oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze Einkommen erzielen, eine Investition in beide Rentenarten. Denn so erhalten sie zum einen die staatliche Förderung bei der Riester Rente, können die Beiträge sogar noch steuerlich absetzen. Zum anderen erhält man bei der Rürup Rente erhebliche Entlastungen bei der Steuerzahlung, die man ebenfalls in jedem Falle mitnehmen sollte. Gerade bei langen Laufzeiten lässt sich hier ein stattliches Sümmchen ansparen. Und sollte man finanziell einmal nicht mehr in der Lage sein, die Verträge zu besparen, so kann man sie auch jederzeit beitragsfrei stellen lassen oder die Einzahlungen entsprechend absenken.
 
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