Freitag, 25. April 2025

Für die Rente Steuer bezahlen

Man will es nicht wahrhaben, doch bereits seit geraumer Zeit muss man auch für die Rente Steuern zahlen. So sind seit 2005 alle Renten zu 50 Prozent zu versteuern. Ab 2006 sind es 52 Prozent usw. Das heißt, der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist, wird in der Regel um zwei Prozentpunkte jährlich angehoben. Dies gilt für sämtliche Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die ab 2005 begonnen haben.

Doch die Steuerpflicht, die hier anfällt, führt nicht automatisch auch zur Steuerzahlung. Berechnet man die gesamte jährliche Rente, teilt diese, sofern der Rentenbezug 2005 begonnen hat, durch zwei, so erhält man den zu versteuernden Anteil seiner gesamten Rente. Liegt dieser aber nun unter dem Existenzminimum, welches für jeden einzelnen Steuerzahler, ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner, gilt, wird auch keine Steuerzahlung fällig. Dieses Existenzminimum beträgt dabei 7.664 Euro jährlich. Das heißt also, ein Rentner, der 12.000 Euro Rente pro Jahr erhält, wobei die Rentenzahlung 2005 begonnen hat, müsste 6.000 Euro versteuern. Da dieser Betrag unterhalb des steuerlichen Existenzminimums liegt, fallen hierbei auch keine Steuern an.

Doch nicht nur dieses Minimum kann abgezogen werden. Ferner sind weitere steuerliche Abzüge zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro pro Jahr, sofern keine weiteren Einkünfte bestehen, kann pauschal abgesetzt werden. Die private Haftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. deren Beiträge sind ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen und verringern die Rente oft so weit, dass das steuerliche Existenzminimum unterschritten wird und demzufolge auch keine Steuern anfallen. Ferner können Kosten für Brillen, Zahnersatz, Medikamente und dergleichen mehr steuerlich berücksichtigt werden. Dabei müssen die Kosten allerdings den Eigenanteil, den man auch als Rentner selbst tragen muss, überschreiten. Dieser beträgt in der Regel etwa vier bis sieben Prozent des Einkommens.

Ferner können Rentner weitere Kosten absetzen, sofern sie noch andere Einnahmen, etwa aus einer Nebenbeschäftigung oder aus Vermietung und Verpachtung erhalten. Bei Vermietung können Instandhaltungsarbeiten und deren Kosten abgesetzt werden, bei einer Nebenbeschäftigung der Weg zur Arbeit.

Im Übrigen gilt, dass auch Renten aus privaten Unfallversicherungen steuerpflichtig sind, während die Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei sind. Ist man behindert, kann man auch hierfür noch Pauschalen von der eingenommen Rente absetzen, was im Übrigen auch für die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gilt.

Grundsätzlich führt die Besteuerung der Rente, wie die Regierung sie beschlossen hat, also nur in wenigen Fällen zu Einnahmen für den Staat. Denn die meisten Rentner bleiben doch weit unterhalb der Einkommensgrenzen und müssen deshalb keine Steuern zahlen. Wer sich unsicher in diesen Belangen ist, sollte sich dabei aber nicht scheuen, einen Fachmann um Rat zu bitten.
 
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