Freitag, 25. April 2025
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Rente wegen Erwerbsminderung bekommen
Wir alle leben in einem Sozialstaat. Das heißt, man fühlt sich sicher, dass man im Ernstfalle von Vater Staat auch unterstützt wird. Sicher leistet der Staat auch einiges, wenn es dem Einzelnen einmal nicht möglich sein sollte, sich selbst zu versorgen, doch die Leistungen werden stetig gekürzt.So sieht es auch im Falle der Erwerbsminderung aus. Bis zur Einführung der neuen Regelungen zum 01.01.2001 galt eine Berufsunfähigkeitsrente für Jedermann. Doch dann wurde dies eingeschränkt. Alle Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten nunmehr nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese wird aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Man unterscheidet dabei zwischen der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wird nur dann gewährt, wenn man nicht in der Lage ist, auch nur drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Kann man hingegen noch mehr als drei Stunden aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, so erhält man auch nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer noch länger als sechs Stunden arbeiten kann, geht hingegen leer aus.
Wichtig dabei ist auch zu wissen, dass man in jeglichem Beruf eingesetzt werden kann. Das heißt also, kann der Kraftfahrer nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, aber als Nachtwächter oder Verkäufer noch arbeiten, so erhält er keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Ob er dabei überhaupt eine Chance hat, einen Job jedweder Art zu finden, bleibt dabei unerheblich. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt dies jedoch fraglich, sodass viele der Berufsunfähigen mit Sicherheit über kurz oder lang in Hartz IV enden werden.
Schwierig wird es auch für junge Arbeitnehmer, die erwerbsunfähig werden. Sie müssen mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Innerhalb der letzten fünf Jahre müssen dabei mindestens drei Jahre versicherungspflichtig nachgewiesen werden. Kann man diese Zeiten nicht erfüllen, geht man komplett leer aus. Ferner sieht es auch für Selbstständige und Freiberufler alles andere als gut aus. Sie haben meist auch nur geringe Ansprüche, die sie der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber anmelden können. Oder diese sind bereits lange verjährt.
Insofern ist es umso wichtiger, dass man sich zusätzlich privat vor den Folgen einer solchen Berufsunfähigkeit absichert. Dies kann mit speziellen Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgen. Diese Versicherungen leisten dabei in jedem Falle, sofern man im ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Das heißt, hier kann man auch in der Regel (natürlich gibt es spezielle Klauseln, die dies ausschließen - abstrakter Verweis) nicht auf einen anderen Job verwiesen werden.
Die Rente kann in ihrer Höhe frei vereinbart werden und wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem man berufsunfähig wird. Die Laufzeit ist in der Regel befristet bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Eintritt in die Altersrente. Einige Versicherungen zahlen aber auch lebenslang.
Man unterscheidet dabei zwischen der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wird nur dann gewährt, wenn man nicht in der Lage ist, auch nur drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Kann man hingegen noch mehr als drei Stunden aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, so erhält man auch nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer noch länger als sechs Stunden arbeiten kann, geht hingegen leer aus.
Wichtig dabei ist auch zu wissen, dass man in jeglichem Beruf eingesetzt werden kann. Das heißt also, kann der Kraftfahrer nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, aber als Nachtwächter oder Verkäufer noch arbeiten, so erhält er keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Ob er dabei überhaupt eine Chance hat, einen Job jedweder Art zu finden, bleibt dabei unerheblich. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt dies jedoch fraglich, sodass viele der Berufsunfähigen mit Sicherheit über kurz oder lang in Hartz IV enden werden.
Schwierig wird es auch für junge Arbeitnehmer, die erwerbsunfähig werden. Sie müssen mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Innerhalb der letzten fünf Jahre müssen dabei mindestens drei Jahre versicherungspflichtig nachgewiesen werden. Kann man diese Zeiten nicht erfüllen, geht man komplett leer aus. Ferner sieht es auch für Selbstständige und Freiberufler alles andere als gut aus. Sie haben meist auch nur geringe Ansprüche, die sie der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber anmelden können. Oder diese sind bereits lange verjährt.
Insofern ist es umso wichtiger, dass man sich zusätzlich privat vor den Folgen einer solchen Berufsunfähigkeit absichert. Dies kann mit speziellen Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgen. Diese Versicherungen leisten dabei in jedem Falle, sofern man im ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Das heißt, hier kann man auch in der Regel (natürlich gibt es spezielle Klauseln, die dies ausschließen - abstrakter Verweis) nicht auf einen anderen Job verwiesen werden.
Die Rente kann in ihrer Höhe frei vereinbart werden und wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem man berufsunfähig wird. Die Laufzeit ist in der Regel befristet bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Eintritt in die Altersrente. Einige Versicherungen zahlen aber auch lebenslang.
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