Freitag, 14. Februar 2025

Wie kann man Rente beantragen?

Jeder kennt die staatliche Altersrente. Darauf freuen sich die meisten, zumindest war es bisher so. Man wollte in den wohl verdienten Ruhestand gehen und dann sein Leben noch ein bisschen genießen. Durch die ständigen Kürzungen und die immer geringer werdenden Renten ist dies allerdings kaum noch möglich. Dennoch wird die gesetzliche Rente nicht ganz wegfallen. Zumindest einen kleinen Teilbetrag erhält man auch künftig vom Staat. Diesen Anspruch hat man sich mit der jahrelangen Beitragszahlung in jedem Fall erarbeitet. Doch nur weil die Voraussetzungen für eine Leistung bestehen, wird diese nicht automatisch gewährt. Man muss auch die gesetzliche Rente beantragen.

Dabei sollte man die gesetzliche Rente frühzeitig beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden. Allerdings darf dies auch nicht zu früh geschehen. Maximal drei Monate bis 3,5 Monate im Voraus sollte der Antrag gestellt werden. Diesen kann man dabei bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern wie der BfA oder der LVA stellen, aber auch bei jeder anderen Stelle, die Sozialleistungen zahlt. Allerdings erfolgt die Bearbeitung in der Regel schneller, wenn man sich direkt an die zuständigen Stellen wendet.

Für die Beantragung ist es sinnvoll, den letzten Versicherungsverlauf, den man erhalten hat, mitzunehmen. Dabei sollte man noch einmal überprüfen, ob hier evtl. Fehlzeiten aufgetreten sind. Diese können begründet sein, durch eine Selbstständigkeit, eine Zeit als Hausfrau oder auch einen Auslandsaufenthalt. Man sollte diese Zeiten mittels diverser Belege nachweisen können.

Von der jeweiligen Stelle erhält man dann auch einen Vordruck. In diesem kann zum Beispiel der Arbeitgeber, sofern man noch beschäftigt ist, den Lohn für die nächsten drei Monate abschätzen oder auch die Bundesagentur für Arbeit die Leistungen für die nächsten drei Monate eintragen. Aufgrund dieses Vordrucks kann dann die endgültige Berechnung der Rente erfolgen. Allerdings dürfen wirklich maximal nur drei Monate im Voraus bescheinigt werden, ein früherer Rentenantrag macht also gar keinen Sinn.

Durch die frühzeitige Beantragung und die Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bundesagentur für Arbeit kann aber der Rentenversicherungsträger bereits vorab die Rente berechnen und es kommt zu einem nahtlosen Übergang bei der Zahlung dieser.

Weiterhin ist die Vorlage des Personalausweises, ersatzweise auch die Geburtsurkunde oder der Reisepass notwendig. Man muss ebenfalls angeben, ob man noch weitere Bezüge erhält und unter welchem Aktenzeichen diese laufen, etwa eine Hinterbliebenenrente oder ähnliches. Auch Betriebsrenten oder Zusatzrenten sowie Pensionen müssen hierbei angegeben werden. Ebenfalls muss man seine Krankenversicherung mit Anschrift und seine Bankverbindung bei der Beantragung der Rente angeben. Schwerbehinderte Menschen sollten den jeweiligen Nachweis, in der Regel also den Schwerbehindertenausweis ebenfalls vorlegen.
 
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