Freitag, 25. April 2025
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Die gesetzliche Rente - so viel steht Ihnen zu
Die gesetzliche Rente wird wohl auch künftig nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Deshalb appelliert auch der Staat an die Bürger, privat vorzusorgen. Modellrechnungen gehen davon aus, dass man etwa 67 Prozent seines Nettoeinkommens als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann.Voraussetzung um diesen hohen Prozentsatz zu erhalten, ist allerdings eine Beitragszahlung über einen Zeitraum von 45 Jahren. Ferner sollte das Einkommen natürlich auch über die gesamte Zahldauer gleich hoch bleiben, um diese Faustformel anwenden zu können und es dürfen keine Ausfallzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung dazwischen kommen. Dieser Lebenslauf ist jedoch alles andere als realistisch, weshalb kaum jemand diesen hohen Prozentsatz erhalten wird. Noch schwieriger wird es übrigens auch für all jene Personen, die besonders gut verdienen. Bei diesen wird nämlich ein Beitrag zur Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und so auch nur die Rente errechnet. Hier ergibt sich eine schier unendlich große Versorgungslücke im Alter.
Wie hoch der aktuelle Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann man als Arbeitnehmer aber auch immer bei der Rentenversicherung wie der LVA und der BfA erfragen. Dabei werden zwar auch die Zeiten, in denen man arbeitslos oder im Erziehungsurlaub war, mit angerechnet, jedoch entstehen hieraus nur geringe Ansprüche.
Insofern sieht man also deutlich, wie wichtig die private Altersvorsorge ist. Denn auch wenn die Rentenzahlung, die man im Alter erwarten kann, sich heute noch gut anhört, wird diese nur selten im gleichen Maße wie die Lebenshaltungskosten ansteigen. Das heißt, das gleiche Geld wird künftig weniger wert sein, weil man sich weniger damit kaufen kann. Die private Altersvorsorge hingegen wird auch staatlich noch gefördert. So erhält man als Arbeitnehmer bei der Riester Rente zum Beispiel staatliche Zulagen, die jedes Jahr erneut gezahlt werden und eine nicht unbeträchtliche Steigerung des angesparten Kapitals bewirken.
Selbstständige hingegen, die eine Rürup Rente abgeschlossen haben, können die hier eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen und damit ihre Steuerschuld zum Teil erheblich senken. Beide Formen der privaten Altersvorsorge sind dabei zweckgebunden. Das heißt, eine einmalige Kapitalauszahlung ist hier nicht möglich, weshalb in jedem Fall eine monatliche Rentenzahlung erfolgen muss. Ebenfalls können beide Vorsorgevarianten nicht gepfändet werden, sind auch bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit und Hartz IV geschützt. Die Verträge müssen also nicht aufgelöst werden, um von den darin befindlichen Geldern zu leben.
Um den tatsächlichen Bedarf im Alter zu errechnen, muss man zuerst einmal die eigene Versorgungslücke berechnen. Auf Grundlage dieser sollten dann private Vorsorgemaßnahmen in Angriff genommen werden.
Wie hoch der aktuelle Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann man als Arbeitnehmer aber auch immer bei der Rentenversicherung wie der LVA und der BfA erfragen. Dabei werden zwar auch die Zeiten, in denen man arbeitslos oder im Erziehungsurlaub war, mit angerechnet, jedoch entstehen hieraus nur geringe Ansprüche.
Insofern sieht man also deutlich, wie wichtig die private Altersvorsorge ist. Denn auch wenn die Rentenzahlung, die man im Alter erwarten kann, sich heute noch gut anhört, wird diese nur selten im gleichen Maße wie die Lebenshaltungskosten ansteigen. Das heißt, das gleiche Geld wird künftig weniger wert sein, weil man sich weniger damit kaufen kann. Die private Altersvorsorge hingegen wird auch staatlich noch gefördert. So erhält man als Arbeitnehmer bei der Riester Rente zum Beispiel staatliche Zulagen, die jedes Jahr erneut gezahlt werden und eine nicht unbeträchtliche Steigerung des angesparten Kapitals bewirken.
Selbstständige hingegen, die eine Rürup Rente abgeschlossen haben, können die hier eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen und damit ihre Steuerschuld zum Teil erheblich senken. Beide Formen der privaten Altersvorsorge sind dabei zweckgebunden. Das heißt, eine einmalige Kapitalauszahlung ist hier nicht möglich, weshalb in jedem Fall eine monatliche Rentenzahlung erfolgen muss. Ebenfalls können beide Vorsorgevarianten nicht gepfändet werden, sind auch bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit und Hartz IV geschützt. Die Verträge müssen also nicht aufgelöst werden, um von den darin befindlichen Geldern zu leben.
Um den tatsächlichen Bedarf im Alter zu errechnen, muss man zuerst einmal die eigene Versorgungslücke berechnen. Auf Grundlage dieser sollten dann private Vorsorgemaßnahmen in Angriff genommen werden.
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