Freitag, 26. April 2024

Die Praxisgebühr steuerlich absetzen

Bereits seit Anfang 2004 ist es dank der beschlossenen Gesundheitsreform Pflicht, bei jedem Arztbesuch auch die Praxisgebühr zu entrichten, sofern man das erste Mal im laufenden Quartal beim Arzt vorspricht und keine Überweisung eines anderen Arztes vorlegen kann. Diese zehn Euro, die jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlen muss, stellt natürlich für die meisten Menschen ein nicht unerhebliches Ärgernis dar. Denn die Zuzahlungen und Eigenleistungen, die man für die Gesundheit erbringen muss, steigen immer weiter an. Viele stellen sich schon die Frage, warum sie überhaupt noch in die Krankenkasse einzahlen.

Doch Vater Staat beteiligt sich unter Umständen auch an diesen Kosten. Die Praxisgebühr stellt dabei jedoch keinen Beitrag zur Krankenversicherung dar und kann deshalb nicht im Bereich der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Wohl aber gehört sie zu den sonstigen Kosten und kann deshalb im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Zu diesen außergewöhnlichen Belastungen, die man absetzen kann, gehören neben der Praxisgebühr aber auch Zuzahlungen zu Medikamenten, Kuren, Brillen oder Hörgeräten. All diese Kosten können dabei steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings ist es so, dass sich die Kosten erst dann mindernd auf die Steuern auswirken, wenn man einen bestimmten Betrag überschreitet. Denn einen Teil der außergewöhnlichen Belastungen muss man in jedem Fall auch selbst tragen. Dessen Höhe richtet sich immer nach dem eigenen Einkommen, der familiären Situation, sprich dem Familienstand und der Anzahl der Kinder, die noch unterhaltsberechtigt sind.

Dennoch lohnt es sich in jedem Falle, dass man die gesamten Belege für Zuzahlungen und Praxisgebühr von Beginn des Jahres an sammelt. Denn man kann ja nie genau voraus sagen, welche Kosten im aktuellen Jahr tatsächlich auf einen zukommen. Sei es die Brille, die aufgrund von Glasbruch noch erneuert werden muss, obwohl sie noch ein wenig länger halten sollte oder auch eine schwere Krankheit, für die viele Medikamente benötigt werden, zu denen man ja jede Menge zuzahlen muss.

Ob sich das Absetzen von der Steuer zum Jahresende hin dann wirklich lohnt, das bleibt abzuwarten. Bevor man die Kosten absetzt, sollte man jedoch in jedem Falle prüfen, ob diese auch den Eigenanteil übersteigen, den man selbst tragen muss. Denn andernfalls wird das Finanzamt auch die sorgsam gesammelten Belege nicht akzeptieren. Wie hoch dabei der tatsächlich selbst aufzubringende Anteil ist, kann man sich vom Steuerberater oder auch vom Lohnsteuerhilfeverein sagen lassen. Diese werden auch gleich abschätzen können, ob sich die Geltendmachung lohnt oder ob man sie sein lassen kann.
 
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