Mittwoch, 9. Oktober 2024

Das Haus von der Steuer absetzen

Der Traum vom Eigenheim ist einer der Träume, den sich die meisten Menschen auch eines Tages erfüllen. Zwar ist der Kauf oder Bau eines Hauses immer die größte Anschaffung des gesamten Lebens, aber dafür hat man davon ja auch eine relativ lange Zeit etwas. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob man denn das Haus bzw. die Kosten für dieses auch von der Steuer absetzen könne. Doch grundsätzlich ist dieses nicht für jene Menschen möglich, die das Haus selbst nutzen. Man spricht hier auch von dem selbst genutzten Wohneigentum.

Eigentümer, die ihr Häuschen also selbst bewohnen, haben kaum eine Chance, die Kosten hierfür steuerlich geltend zu machen. Möglich ist es aber, die Renovierungs- oder Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen. Dabei muss man einen Handwerker beauftragen, der eine ordentliche Rechnung ausstellt. Diese muss gesplittet sein, nach Lohn- und Materialkosten. Sinnvoll ist es auch, wenn die Mehrwertsteuer, die anfällt, ebenfalls direkt aufgeteilt wird, auf den Lohnkostenanteil und den Anteil für das Material. In diesen Fällen kann man 20 Prozent der Lohnkosten des Handwerkers steuerlich geltend machen, wobei ein Höchstbetrag von jährlich 600 Euro zu beachten ist.

Ferner kann man auch eine Reinigungsfrau oder einen Gärtner, den man im eigenen Haushalt einsetzt, steuerlich geltend machen. Auch hier muss eine korrekte Rechnung gelegt werden, wobei wiederum 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro jährlich, abgesetzt werden können. Damit dies möglich ist und auch vom Finanzamt anerkannt wird, müssen die Rechnungen jedoch bargeldlos ausgeglichen werden, etwa mittels Überweisung oder Kartenzahlung. Damit soll Schwarzarbeit vorgebeugt werden, da man den Geldfluss auf dem Konto ideal nachvollziehen kann.

Weitere Kosten sind für stolze Besitzer eines selbst genutzten Wohneigentums hingegen nicht absetzbar. Anders sieht es hingegen bei Vermietern aus. Sind die Immobilien vermietet, so können alle mit dem Kauf in Verbindung zu bringenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden, was mittels der Abschreibung über mehrere Jahre geschieht. Die laufenden Kosten hingegen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist es dann auch möglich, die Schuldzinsen für den Kredit steuerlich abzusetzen.

Im Übrigen gilt dies auch dann, wenn man eine Einliegerwohnung im eigenen Haus hat, welche man vermietet. Allerdings können dann nur die anteilig hierauf entfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden, nicht jedoch die gesamten Kosten, die das Haus verursacht. Dabei können sowohl Renovierungskosten als auch die anteiligen Schuldzinsen für die Finanzierung des Hauses entsprechend angesetzt werden. Hierfür ist es aber Bedingung, dass die Wohnung auch tatsächlich vermietet ist und die Miete auch fließt. Zudem darf der Mietpreis nicht unter dem örtlichen Durchschnitt liegen, was ja oft bei den eigenen Eltern oder ähnlichem vereinbart wird.
 
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