Sonntag, 10. November 2024

Anleitung - Die Umzugskosten steuerlich absetzen

Wer beruflich bedingt umzieht, der kann die Kosten, die hierbei entstehen, auch steuerlich geltend machen. Das wiederum heißt, dass durch die Umzugskosten die eigene Steuerlast zum Teil erheblich gesenkt werden kann. Doch wann ist ein Umzug eigentlich beruflich bedingt? Hierfür gibt es genaue Regelungen, die der Gesetzgeber festgelegt hat.

Dabei spielt zum einen die Entfernung eine wichtige Rolle. Kann der tägliche Arbeitsweg um mindestens eine Stunde durch den Umzug verkürzt werden oder kann man den Arbeitsplatz nach dem Umzug binnen zehn Minuten zu Fuß erreichen, so wird der Umzug meist anerkannt. Auch bei der Aufnahme eines neuen Jobs, beispielsweise in einer anderen Stadt oder der Versetzung innerhalb des Unternehmens an einen anderen Standort wird in der Regel kein Einwand gegen die steuerliche Absetzbarkeit erfolgen.

Grundsätzlich sollte man beim Umzug alle Belege aufbewahren. Dazu zählt der Mietvertrag für den Umzugswagen ebenso wie die Kosten für die Bewirtung der Umzugshelfer. Sollte der Umzug in Eigenregie durchgeführt werden, sind hier nur die Kosten für den Umzugswagen und eine evtl. Bewirtung absetzbar, bei der Durchführung des Umzugs durch eine Firma hingegen ist die ausgestellte Rechnung ausschlaggebend.

Daneben lässt sich aber auch noch ein Pauschalbetrag absetzen. Dieser gilt für alle sonstigen Kosten eines Umzugs, etwa die Ummeldung des Kfz. Die Pauschale wird für jeden Erwachsenen und in abgesenkter Form auch für jedes Kind gewährt. Sie erhöht sich jeweils um 50 Prozent, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen ist.

Ebenfalls sollte man die Fahrten zur Besichtigung von Wohnungen am neuen Wohnort erfassen. Denn diese können pro Kilometer, der gefahren wurde mit 0,30 Euro abgesetzt werden. Auch die Rechnung des Maklers ist der Steuererklärung beizulegen, da diese ebenfalls abzugsfähig ist. Ferner können bei der Wohnungsbesichtigung auch Übernachtungskosten im Hotel in Abzug gebracht werden, wenn Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag zu lange dauern würden. Hier ist die Rechnung des Hotels beizufügen.

Kinder, die sich in der neuen Umgebung noch nicht richtig eingelebt haben, haben oft auch Schwierigkeiten in der Schule. Bevor man nun einen Nachhilfelehrer beauftragt, sollte man sich von der Schule eine Bestätigung geben lassen, dass die Nachhilfe notwendig ist. Dann können nämlich auch diese Kosten mit von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür ist jedoch der Nachweis der Schule über die Notwendigkeit von Bedeutung, ebenso wie die Rechnungen des Nachhilfelehrers oder des Vereins, über den die Nachhilfe nun erteilt wird.
 
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