Freitag, 25. April 2025
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Kosten für Handwerker - Rechnung absetzen
Zunehmend mehr Dinge können mittlerweile von der Steuer abgesetzt werden. So sind auch die Handwerker-Rechnungen mittlerweile steuerlich begünstigt. Nicht nur die Besitzer von Wohneigentum, die Vermieter oder Eigentümer können diese Kosten steuerlich absetzen, sondern auch Mietern ist dieses Recht nun eingeräumt worden.Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten und einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Handwerker-Rechnungen auch tatsächlich steuerlich berücksichtigt werden können. So sind nicht alle Handwerker-Rechnungen absetzbar, sondern nur solche, die für Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen anfallen. Soll etwa das Bad neu gefliest werden, so ist dies durchaus steuerlich zu berücksichtigen.
Weiterhin können auch nicht die Gesamtrechnungen abgesetzt werden, sondern nur der Anteil der Kosten, der auf die Löhne zurück zu führen ist. Das heißt, dass auch an die Rechnung des Handwerkers gewisse Anforderungen gestellt werden. So sollte diese in jedem Fall die Material- und Lohnkosten getrennt ausweisen. Sinnvoll ist auch die getrennte Ausweisung der jeweils darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Dies gilt natürlich nur, sofern der Handwerker nicht im Zuge der Kleinunternehmerregelung firmiert und von daher keine Mehrwertsteuer ausweisen muss.
In diesen Fällen können dann die Lohnkosten bei der Steuererklärung mit berücksichtigt werden. Absetzbar sind dabei 20 Prozent der Lohnkosten inkl. Mehrwertsteuer. Auch die Kosten für die Anfahrt können hier mit eingerechnet werden. Generell sind dabei Lohnkosten bis zu 3.000 Euro im Jahr zu berücksichtigen, wovon 600 Euro, also die 20 Prozent abgesetzt werden können. Eine höhere Absetzbarkeit ist hingegen nicht gegeben, sodass man weitere Handwerker Leistungen, die noch benötigt werden, vielleicht eher ins nächste Jahr verschieben sollte. Dabei können diese auch noch im alten Jahr durchgeführt werden, sofern sie erst im Folgejahr bezahlt werden. Denn die Handwerker Rechnungen sind immer in dem Jahr absetzbar, in dem die tatsächlichen Kosten dann auch angefallen sind.
Sollte man mit einem großen Projekt die Höchstgrenzen bereits ausschöpfen oder diese noch überschreiten, so kann man sich auch mit dem ausführenden Handwerker unterhalten. Oft kennt dieser dann noch den einen oder anderen Trick bzw. eine Möglichkeit, wie man die gesamten Kosten dann steuerlich geltend machen kann.
Weiterhin ist es bei den Handwerker-Rechnungen besonders wichtig, dass diese nicht in bar bezahlt werden. Denn selbst wenn der Handwerker die Zahlung quittiert, akzeptiert das Finanzamt diese nur selten. Vor allen Dingen liegt dies aber daran, dass man auf diese Weise versucht, die Schwarzarbeit zu minimieren und deshalb nur die Überweisung als Zahlungsmittel zulässt, die auf dem Kontoauszug problemlos nachvollzogen werden kann
Weiterhin können auch nicht die Gesamtrechnungen abgesetzt werden, sondern nur der Anteil der Kosten, der auf die Löhne zurück zu führen ist. Das heißt, dass auch an die Rechnung des Handwerkers gewisse Anforderungen gestellt werden. So sollte diese in jedem Fall die Material- und Lohnkosten getrennt ausweisen. Sinnvoll ist auch die getrennte Ausweisung der jeweils darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Dies gilt natürlich nur, sofern der Handwerker nicht im Zuge der Kleinunternehmerregelung firmiert und von daher keine Mehrwertsteuer ausweisen muss.
In diesen Fällen können dann die Lohnkosten bei der Steuererklärung mit berücksichtigt werden. Absetzbar sind dabei 20 Prozent der Lohnkosten inkl. Mehrwertsteuer. Auch die Kosten für die Anfahrt können hier mit eingerechnet werden. Generell sind dabei Lohnkosten bis zu 3.000 Euro im Jahr zu berücksichtigen, wovon 600 Euro, also die 20 Prozent abgesetzt werden können. Eine höhere Absetzbarkeit ist hingegen nicht gegeben, sodass man weitere Handwerker Leistungen, die noch benötigt werden, vielleicht eher ins nächste Jahr verschieben sollte. Dabei können diese auch noch im alten Jahr durchgeführt werden, sofern sie erst im Folgejahr bezahlt werden. Denn die Handwerker Rechnungen sind immer in dem Jahr absetzbar, in dem die tatsächlichen Kosten dann auch angefallen sind.
Sollte man mit einem großen Projekt die Höchstgrenzen bereits ausschöpfen oder diese noch überschreiten, so kann man sich auch mit dem ausführenden Handwerker unterhalten. Oft kennt dieser dann noch den einen oder anderen Trick bzw. eine Möglichkeit, wie man die gesamten Kosten dann steuerlich geltend machen kann.
Weiterhin ist es bei den Handwerker-Rechnungen besonders wichtig, dass diese nicht in bar bezahlt werden. Denn selbst wenn der Handwerker die Zahlung quittiert, akzeptiert das Finanzamt diese nur selten. Vor allen Dingen liegt dies aber daran, dass man auf diese Weise versucht, die Schwarzarbeit zu minimieren und deshalb nur die Überweisung als Zahlungsmittel zulässt, die auf dem Kontoauszug problemlos nachvollzogen werden kann
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