Dienstag, 21. März 2023
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Die Grunderwerbssteuer absetzen
Jeder hat mit Sicherheit schon einmal von den eigenen vier Wänden geträumt. Doch, um sich diesen Traum zu erfüllen, muss man erst einmal Grundstück und Haus kaufen. Dabei fallen diverse Kosten, unter anderem für den Notar, die Grundbucheintragung und eben auch die Grunderwerbssteuer an. Jetzt fragen sich mit Sicherheit viele, ob man diese Kosten denn nicht steuerlich absetzen kann.Grundsätzlich gilt hier, dass man die Grunderwerbssteuer, die ja eine Steuer darstellt, nicht absetzen kann. Denn eine Steuer kann von einer anderen Steuer nicht abgezogen werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für den Erwerb des Eigenheims. Wer eine Immobilie mit der Absicht erwirbt, diese zu vermieten, der kann sie auch abschreiben. Dabei erfolgt die Abschreibung immer von den Anschaffungskosten der Immobilie. Zu diesen zählen neben dem Kaufpreis auch die Notar- und Grundbuchgebühren, sowie die Grunderwerbssteuer. In diesen Fällen kann sie also über die Abschreibung als Werbungskosten mit abgesetzt werden. Allerdings ist dies auch nur dann möglich, wenn man das Haus wirklich vermieten will und kann.
Damit wirken sich diese Kosten sowie die Grunderwerbssteuer beim Kauf oder Bau eines Hauses also nur dann mindernd auf die eigene Steuerlast aus, wenn man die Immobilie als Geldanlage und weniger als eigens genutztes Wohneigentum betrachtet und kauft. Die Werbungskosten werden dabei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüber gestellt, wobei durchaus auch negative Einkünfte und damit eine kräftige Steuerersparnis ermöglicht werden.
Grundsätzlich ist aber das deutsche Steuerrecht insbesondere auch im Bereich Hausbau und Hauskauf sehr kompliziert aufgestellt und für den Laien oft völlig unverständlich. Das wiederum heißt, man sollte sich in jedem Fall von einem Steuerberater zu dem Thema beraten lassen. Denn dieser kennt mit Sicherheit viele weitere Tipps und Tricks, wie man die eigene Steuerlast senken kann und damit auch deutliche Einsparungen erzielen kann. Der Gang zum Steuerberater lohnt sich dabei in jedem Fall, da man schließlich auch diesen steuerlich wiederum geltend machen kann.
Andererseits hilft oft auch der Blick ins World Wide Web und in diverse hier vorhandene Foren. Hier werden oftmals auch sinnvolle Tipps gegeben, welche Dinge steuerlich berücksichtigt werden können, wenn man sich zum Hausbau oder Hauskauf entschlossen hat. Dabei können sich Eigenheimbesitzer, die das neue Heim selbst bewohnen wollen, ebenso informieren, wie Käufer, die die Immobilien mit festen Absichten zur Vermietung kaufen. So kann man dort schon erste Anhaltspunkte für die evtl. mögliche Absetzbarkeit erhalten.
Damit wirken sich diese Kosten sowie die Grunderwerbssteuer beim Kauf oder Bau eines Hauses also nur dann mindernd auf die eigene Steuerlast aus, wenn man die Immobilie als Geldanlage und weniger als eigens genutztes Wohneigentum betrachtet und kauft. Die Werbungskosten werden dabei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüber gestellt, wobei durchaus auch negative Einkünfte und damit eine kräftige Steuerersparnis ermöglicht werden.
Grundsätzlich ist aber das deutsche Steuerrecht insbesondere auch im Bereich Hausbau und Hauskauf sehr kompliziert aufgestellt und für den Laien oft völlig unverständlich. Das wiederum heißt, man sollte sich in jedem Fall von einem Steuerberater zu dem Thema beraten lassen. Denn dieser kennt mit Sicherheit viele weitere Tipps und Tricks, wie man die eigene Steuerlast senken kann und damit auch deutliche Einsparungen erzielen kann. Der Gang zum Steuerberater lohnt sich dabei in jedem Fall, da man schließlich auch diesen steuerlich wiederum geltend machen kann.
Andererseits hilft oft auch der Blick ins World Wide Web und in diverse hier vorhandene Foren. Hier werden oftmals auch sinnvolle Tipps gegeben, welche Dinge steuerlich berücksichtigt werden können, wenn man sich zum Hausbau oder Hauskauf entschlossen hat. Dabei können sich Eigenheimbesitzer, die das neue Heim selbst bewohnen wollen, ebenso informieren, wie Käufer, die die Immobilien mit festen Absichten zur Vermietung kaufen. So kann man dort schon erste Anhaltspunkte für die evtl. mögliche Absetzbarkeit erhalten.
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