Freitag, 29. März 2024

Den Umzug von der Steuer absetzen

Einmal umgezogen ist wie dreimal abgebrannt - dieses Sprichwort kennt wohl ein Jeder. Kein Wunder, gehen auf einem Umzug doch einige Dinge verloren und auch die Kosten, die hier anfallen, sind nicht gerade sonderlich gering. Doch hier hat Vater Staat ein Einsehen und sagt, dass man den Umzug durchaus steuerlich geltend machen kann, sofern er beruflich bedingt ist. Unter einem beruflich bedingten Umzug versteht man einen Umzug, der erforderlich wurde durch die Aufnahme eines neuen Jobs, der einfach zu weit von der bisherigen Adresse entfernt ist. Aber auch wenn man innerhalb eines Unternehmens an einen anderen Standort versetzt wird oder den täglichen Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzen kann, wird der Umzug als beruflich bedingt eingestuft und kann abgesetzt werden.

Dabei können die Kosten für den Transport abgesetzt werden, soweit sie nachgewiesen werden. Also bei einem Umzug in Eigenregie können die Kosten abgesetzt werden, die für das Mieten eines LKW oder eines Transporters anfallen, wird der Umzug von einer Firma durchgeführt, kann man deren Rechnung absetzen.

Bewirtet man die Umzugshelfer im Restaurant oder ähnliches, sind auch diese Kosten zu berücksichtigen. Weiterhin erhält man eine Pauschale, die für die Ummeldung des Autos, den Kauf von Gardinen und Gardinenstangen usw. gilt. Diese Pauschale erhöht sich dabei um 50 Prozent, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal beruflich bedingt umgezogen ist.

Doch auch vor dem Umzug fallen Kosten an, die ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen sind. So werden zwei Fahrten zum neuen Wohnort mit je 0,30 Euro pro Kilometer steuerlich berücksichtigt, um sich eine Wohnung anzuschauen. Auch die Gebühren für den Makler sind dabei absetzbar. Ferner kann man eine evtl. notwendige Übernachtung im Hotel in voller Höhe geltend machen. Nach dem Umzug kommt es oft vor, dass die Kinder sich nicht so recht in der neuen Umgebung einleben können. Oft ist dies verbunden mit einer Verschlechterung der schulischen Leistungen und dergleichen mehr. Sollte die Schule nun eine Empfehlung zum Nachhilfeunterricht aussprechen, so sind auch die Kosten für diesen steuerlich absetzbar.

Man sieht also, man kann die doch recht enormen Kosten für einen Umzug durchaus mit dem Staat teilen. Denn schließlich erhält dieser auch weiterhin Steuern, womöglich erstmals Steuern oder auch höhere Steuereinnahmen durch den beruflich bedingten Umzug. Wer arbeitslos ist und umziehen will, der kann sich die Kosten für den Umzug wegen Arbeitsaufnahme auch von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen. Allerdings werden hier nur die tatsächlich angefallenen Kosten für den Transport übernommen, sodass man sich hier in der Regel schlechter steht, auch wenn man das Geld sofort und nicht erst im Rahmen der Steuererklärung erhält.
 
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