Freitag, 26. April 2024

Notarkosten von der Steuer absetzen

Viele Menschen haben gehört, dass man mittlerweile sehr viele Kosten auch von der eigenen Steuerschuld absetzen und diese so mindern kann. Fast nichts ist nicht absetzbar, sodass einige Menschen der Meinung sind, man solle doch jeden Beleg in der Steuererklärung angeben, ob dieser nun berücksichtigungsfähig ist oder eben auch nicht.

Natürlich ist der Kauf oder Bau eines Hauses in der Regel eine der größten Anschaffungen des gesamten Lebens eines Menschen. Doch wie sieht es da aus mit der Absetzbarkeit der Kosten, die für den Hauskauf anfallen? Man möchte doch zumindest solche Kosten wie die Grunderwerbssteuer oder die Notarkosten von der Steuer absetzen. Zunächst einmal lässt sich keine Steuer von einer anderen absetzen, was die Angabe der Grunderwerbssteuer schon einmal ausschließt. Auch die Kosten für den Notar und die Eintragungen ins Grundbuch bzw. die Grundschuldbestellung können nicht steuerlich berücksichtigt werden, sofern es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.

Wer dagegen ein Haus oder eine andere Immobilie mit der Absicht kauft, diese zu vermieten, der kann deutlich mehr steuerlich geltend machen. Hier sind die gesamten Anschaffungskosten zu berücksichtigen, die nicht nur aus dem Kaufpreis bestehen, wie viele meinen. Nein, vielmehr zählen hierzu auch die Notarkosten, die Grunderwerbssteuer, die Sachverständigenkosten, die Gebühren für das Grundbuchamt usw. Dabei wird dieser Anschaffungspreis zugrunde gelegt, wenn man die Immobilie abschreibt.

Die Abschreibung erfolgt dabei jährlich in gleich hohen Raten und so kann man genau abschätzen, wie hoch die jährlichen Abschreibungen sind, die man von der eigenen Steuerschuld abziehen kann. Immobilien müssen dabei über eine festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abschreibung dieser gesamten Kosten, die sich ja mindernd auf die zu zahlende Steuer auswirkt, ist jedoch nur für vermietete Immobilien zulässig. Häuser und Wohnungen, die selbst genutzt werden, können von dieser Steuerentlastung nicht profitieren. Ihnen stehen lediglich die gleichen Rechte wie allen anderen auch zu, wonach sie die Leistungen eines Handwerkers oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen können.

Der Vermieter hingegen kann sogar die Zinsen steuerlich absetzen, die er für die Finanzierung der Immobilie zahlen muss. Dabei sind auch Agios, also Abschläge des Darlehens steuerlich zu berücksichtigen und mindern die Steuerschuld nochmals. Grundsätzlich lohnt sich der Hauskauf oder -bau also steuerlich gesehen nur dann, wenn man die Immobilien auch vermieten will. Anderenfalls bleibt man auf einem Großteil der Kosten selbst sitzen und muss diese auch eigens tragen. Insofern kann es sinnvoll sein, das Eigenheim in den ersten Jahren erst einmal zu vermieten und erst später selbst einzuziehen.
 
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