Montag, 24. März 2025

Die Höhe der Rente - Berechnung

Die Rente im Alter - sie wird nicht mehr ausreichen. Dennoch interessiert es natürlich einen Jeden, wie hoch sie denn letztlich sein wird, und wie groß die daraus resultierende Versorgungslücke wird. Als Faustformel hat die gesetzliche Rentenversicherung folgende Aussage getroffen: Bei einer Beitragszeit von 45 Jahren ergibt sich ein Rentenanspruch von etwa 67 Prozent des Nettoeinkommens. Doch diese Faustformel ist heutzutage kaum noch anwendbar. Denn die wenigsten Menschen können von sich behaupten, dass sie tatsächlich 45 Jahre lang durchweg gearbeitet und damit auch Beiträge gezahlt haben, ohne dass zwischendurch Ausfallzeiten etwa durch Arbeitslosigkeit entstanden sind.

Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Höhe der Rente aber schon auf Grundlage der Beitragszeiten, der Beitragshöhe, also des Einkommens und seiner Höhe. Diese Beitragszeiten werden dabei in so genannte Rentenpunkte umgewandelt. Sie werden ermittelt, indem man das aktuelle jährliche Einkommen zugrunde legt. Liegt dieses im Durchschnitt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung des jeweiligen Jahres, so erhält man für diesen Zeitraum einen vollen Rentenpunkt. Liegt man darunter, sind anteilige Rentenpunkte zu vergeben, wie etwa beim halben Einkommen des Durchschnitts ein halber Rentenpunkt entsteht. Liegt man darüber erhöht sich der Wert entsprechend. Beim doppelten Einkommen kann man also zwei Rentenpunkte ansetzen. So verfährt man auch mit allen zurück liegenden Jahren. Dabei ist wichtig, dass man die jeweiligen durchschnittlichen Einkommen der einzelnen Jahre auch entsprechend kennt.

Vom aktuellen Wert ausgehend, rechnet man den Betrag an Rentenpunkten für die verbleibende Zeit der Beitragszahlung, bei 20 Jahren multipliziert man den im aktuellen Jahr erhaltenen Rentenpunkt mit 20. Zusätzlich erhält man Rentenpunkte auch für besondere Zeiten, wie etwa die Ausbildung oder das Studium. Pro Jahr dürfen hier 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden. Generell sind für Ausbildung oder Studium jedoch maximal 2,25 Rentenpunkte möglich. Weiterhin erhält man für Zeiten der Kindererziehung bis zum Jahre 1991 je einen Rentenpunkt pro Jahr, ab 1992 je drei Rentenpunkte pro Jahr.

Die Summe all dieser Rentenpunkte wird sodann gebildet und mit dem jeweils gültigen Rentenwert oder auch Rentenfaktor genannt, multipliziert. Daraus ergibt sich dann der Rentenanspruch, den man in etwa erhalten wird. Da sich aber, beispielsweise bei einer verbleibenden Beitragszeit von 20 Jahren noch einige Änderungen ergeben können, sollte man den errechneten Wert nicht als starr und gleich bleibend betrachten. Denn möglicherweise liegt man bereits im nächsten Jahr unterhalb des durchschnittlichen Einkommens und erhält deshalb nicht mehr einen vollen Rentenpunkt, sondern weniger.

Wem dies zu kompliziert ist, der kann sich den aktuellen Stand seines Rentenkontos aber auch jeder Zeit von den Rentenversicherungsträgern, wie der LVA oder der Bfa, zuschicken lassen. Ab dem 27. Lebensjahr muss jeder Bürger ohnehin über sein Rentenkonto auf dem Laufenden gehalten werden, aber auch vorab ist auf Antrag eine Aufstellung möglich.
 
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