Mittwoch, 9. Oktober 2024

Früher in Rente gehen - für wen ist das möglich?

Die Altersgrenze für die Rente ist mit 65 Jahren schon recht hoch und nicht jeder Deutsche schafft es auch tatsächlich, bis zu diesem Alter in Arbeit zu bleiben. Wird man vorzeitig arbeitslos und erhält nicht einmal mehr Hartz IV, so ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente oft die einzige Möglichkeit, um die finanzielle Situation noch in irgendeiner Art und Weise zu retten.

Doch eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mindert diese auch, dessen sollte man sich stets bewusst sein. Je früher man in Rente geht, desto geringer werden dabei auch die Rentenzahlungen, weil man ja länger Bezüge aus der Rentenkasse erhält. In der Regel sind 0,3 Prozent Abzüge gegeben für jeden Monat, den man früher in Rente geht. Auch muss man wissen, dass die Möglichkeit einer früheren Renteninanspruchnahme nicht für jeden gegeben ist. Hauptsächlich wird dies möglich für langjährig Versicherte, Frauen, Schwerbehinderte und solche Personen, die mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben.

Frauen können zum Beispiel bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn sie vor 1952 geboren wurden. Dabei gilt allerdings, dass sie nach dem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Insgesamt benötigen sie mindestens 15 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei hier auch die Zeiten berücksichtigt werden, in denen man beispielsweise wegen der Kindererziehung keine Tätigkeit ausüben konnte. Auch muss man hierbei mit erheblichen Abschlägen rechnen – für die Geburtsjahre von 1945 bis 1951 gilt hier regelmäßig ein Abzug von bis zu 18 Prozent.

Bei Schwerbehinderten ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ebenfalls ab dem 60. Lebensjahr möglich, aber auch hier wiederum nur mit Abschlägen. Schrittweise soll dieses frühestmögliche Eintrittsalter in die Rente ab 2011 aber auf 63 Jahre angehoben werden. Heute können Schwerbehinderte mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dabei muss man jedoch mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen. Wer vor 1951 geboren wurde, bei dem reicht es auch aus, wenn er nach dem Recht, welches bis 2000 galt, berufs- oder erwerbsunfähig ist.

Sollte man mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist es auch möglich mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Ab 2010 erfolgt eine stufenweise Senkung dieses Alters auf 62 Jahre. Dabei sind Abzüge von bis zu 7,2 Prozent möglich, die ebenfalls lebenslang gelten. Grundsätzlich werden auch bei diesen 35 Jahren in der Rentenversicherung wieder Zeiten für Kindererziehung und dergleichen anerkannt. Dafür sollte man jedoch der Rentenversicherung die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen, damit diese den Anspruch auch nachprüfen kann.
 
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