Sonntag, 10. November 2024

Rente bei teilweiser Erwerbsminderung

Erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Der Grund für eine Erwerbsminderung kann auch bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder chronischen Krankheiten liegen. Sie können nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Weil sie aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr einer Tätigkeit nachgehen können. Das kann von Dauer sein, aber auch nur für einen gewissen Zeitraum. Man unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Personen aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Wann ist jemand teilweise erwerbsgemindert?

Eine teilweise Erwerbsminderung ist gegeben, wenn noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich, einer Tätigkeit nachgegangen werden kann. Bei beiden Einschränkungen hat man nach Erfüllung der Vorraussetzungen Anspruch auf die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.

Wann erhält man die teilweise Erwerbsminderungsrente?

Ist es gesundheitlich nicht mehr möglich, zwischen 3-6 Stunden täglich zu arbeiten, besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sollte es auch nicht möglich sein, eine angemessene Teilzeitarbeit zu finden, besteht auch ein Anspruch auf die volle Rente.

Medizinische Voraussetzungen:

  • Bestätigung anhand ärztlicher Unterlagen
  • die Deutsche Rentenversicherung kann auch Gutachten fordern


Versicherungsrechtliche Vorraussetzungen:

  • Mindestversicherungszeit von 5 Jahren, muss erfüllt sein
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtversicherung


Die Mindestversicherungszeit entfällt oder ist bereits erfüllt wenn die Schädigung durch eine Arbeitsunfall entstand oder beim Wehr- oder Zivildienst. Diese ist bereits auch bei Vorliegen einer Berufskrankheit gegeben.

Wieviel Rente?

Die Höhe der Rente, wegen teilweiser Erwerbsminderung, kann man nicht pauschal nennen. Sie ist dazu gedacht, das geminderte Einkommen auszugleichen. Da eine Tätigkeit nur noch eingeschränkt ausführbar ist und somit das Einkommen geringer ist. So soll die Rente helfen den Lebensunterhalt zu sichern.

Wie lange?

Erwerbsminderungsrenten werden meist zeitlich begrenzt gezahlt. Der Gesundheitszustand wird zwischenzeitlich überprüft. Ist eine Besserung zu erwarten, erhalten die Betroffenen eine befristete Rente. Kann aber beurteilt werden das die gesundheitliche Situation auf Dauer eingeschränkt bleibt, ist eine unbefristete Rente möglich. Diese wird aber maximal bis Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Dann erfolgt automatisch der Wechsel in die Altersrente.

Wo beantragen?

Beim Träger der Rentenversicherung wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Der Rentenbeginn erfolgt meist mit dem Monat der Antragstellung oder wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
 
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