Freitag, 25. April 2025
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In der Rente die Steuererklärung machen
Generell sind auch Rentner zu einer Steuererklärung verpflichtet. Die Renten werden aber nur teilweise versteuert. Die Abgabe der Steuererklärung kann daher auch lohnenswert sein. Denn jedem stehen gewisse Freibeträge zu und auch das Absetzen von bestimmten Aufwendungen gehört zum Recht des Steuerpflichtigen.Wieviel wird von der Rente versteuert?
Seit 2005 ist ein neues Gesetz gültig. Das besagt , alle Rentner die im Jahr 2005 in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Einkünfte besteuern lassen. Jedes weitere Jahr steigt der Besteuerungsanteil um 2 Prozent. Demnach müssen alle, die 2008 in Rente gehen bereits 56 Prozent versteuern lassen.
Warum muss man eine Steuererklärung machen?
Wenn das Einkommen der Rentner den Grundfreibetrag übersteigt, könnte es zu einer Steuerpflicht kommen. Um das zu überprüfen, müssen die Steuererklärungen durchgeführt werden. Aber da viele eine geringe Rente erhalten, ist es sehr wahrscheinlich das das Finanzamt leer ausgeht. Ein Beispiel kann das etwas näher verdeutlichen.
Ein Rentner , der 2005 erstmalig seine Altersrente bezog, erhält eine jährliche Rente von 1200 Euro. Da diese zu 50 Prozent versteuert wird, sind in diesem Fall 6000 Euro die zur Steuer heran gezogen werden. Der Grundfreibetrag beträgt aber 7664 Euro, somit kann bei diesem Rentner keine Steuer eingezogen werden.
Allen, die ein höheres Einkommen haben kann in den folgenden Ratschlägen Hilfe geboten werden, das zu versteuernde Einkommen zu senken.
Unbedingt die gesamten Einnahmen aufführen. Dazu zählen die gesetzliche und private Rente, sowie eine Betriebsrente, außerdem Mieteinahmen und Zinsen. Die Rentenkasse stellt auf Wunsch eine Bescheinung über die Rentenhöhe aus. Diesen Betrag der Bruttorente übernehmen Sie in die Steuerklärung. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegsrenten und Schwerbeschädigtenrente sind steuerfreie Renten.
Folgende Posten können ohne Nachweise abgesetzt werden:
Weiterhin mit den entsprechenden Belegen sind absetzbar:
Wo werden alle Daten in die Steuererklärung eingetragen?
- Anlage R- Zeile 4-13-: Einnahmen für die gesetzliche Rente
Zeile 14-19: Einkünfte aus privater Rente
Zeile 30-34: Werbungskosten
- Anlage N - Hier werden Betriebsrente oder Beamtenpension eingetragen
- Mantelbogen - Zeile 41-44: haushaltsnahe Dienstleistungen
Zeile 73-74: Vorsorgeaufwendungen (alle Versicherungen)
Zeile 88-92: Spendenzahlungen, Quittungen beilegen
Zeile 99-100: für Rentner über 60 Jahre, Haushaltshilfe, bis 624 Euro jährlich
Zeile 104-105: Pflegekostenpauschalbetrag (ab Pflegestufe 3)
Zeile106-115: Finanzielle Unterstützung an Angehörige die bedürftig sind
Zeile 117-118: außergewöhnliche Belastungen
Seit 2005 ist ein neues Gesetz gültig. Das besagt , alle Rentner die im Jahr 2005 in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Einkünfte besteuern lassen. Jedes weitere Jahr steigt der Besteuerungsanteil um 2 Prozent. Demnach müssen alle, die 2008 in Rente gehen bereits 56 Prozent versteuern lassen.
Warum muss man eine Steuererklärung machen?
Wenn das Einkommen der Rentner den Grundfreibetrag übersteigt, könnte es zu einer Steuerpflicht kommen. Um das zu überprüfen, müssen die Steuererklärungen durchgeführt werden. Aber da viele eine geringe Rente erhalten, ist es sehr wahrscheinlich das das Finanzamt leer ausgeht. Ein Beispiel kann das etwas näher verdeutlichen.
Ein Rentner , der 2005 erstmalig seine Altersrente bezog, erhält eine jährliche Rente von 1200 Euro. Da diese zu 50 Prozent versteuert wird, sind in diesem Fall 6000 Euro die zur Steuer heran gezogen werden. Der Grundfreibetrag beträgt aber 7664 Euro, somit kann bei diesem Rentner keine Steuer eingezogen werden.
Allen, die ein höheres Einkommen haben kann in den folgenden Ratschlägen Hilfe geboten werden, das zu versteuernde Einkommen zu senken.
Unbedingt die gesamten Einnahmen aufführen. Dazu zählen die gesetzliche und private Rente, sowie eine Betriebsrente, außerdem Mieteinahmen und Zinsen. Die Rentenkasse stellt auf Wunsch eine Bescheinung über die Rentenhöhe aus. Diesen Betrag der Bruttorente übernehmen Sie in die Steuerklärung. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegsrenten und Schwerbeschädigtenrente sind steuerfreie Renten.
Folgende Posten können ohne Nachweise abgesetzt werden:
- Werbungskosten in Höhe von102 Euro. Wenn sie höhere Werbungskosten haben und diese nachweisen können, werden diese geltend gemacht. Zu Werbungskosten zählen Kontogebühren, Gewerkschaftsbeiträge
- Sonderausgaben, der Pauschalbetrag für eine Person beträgt 36 Euro. Darunter fallen zum Beispiel die Kirchensteuer und Spenden.
Weiterhin mit den entsprechenden Belegen sind absetzbar:
- außergewöhnliche Belastungen, wie Arztrechnungen, Medikamente, Hörgeräte, Sehhilfen, Haushaltshilfe, Fahrtkosten zum Arzt
- Versicherungen, Kranken- und Pflegeversicherung, Krankenhaustagegeld-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 600 Euro absetzbar. Das betrifft nur die Lohn- und Fahrkosten für zum Beispiel eine Putzhilfe. Hier ist es besonders wichtig dass eine Rechnung des Unternehmens vorliegt, wo die Lohn- und Fahrtkosten ersichtlich sind
- Handwerker kosten sind bis zu 600 Euro auch absetzbar. Die Arbeiten müssen von einer Firma ausgeführt werden, die auch eine Rechnung erstellt
Wo werden alle Daten in die Steuererklärung eingetragen?
- Anlage R- Zeile 4-13-: Einnahmen für die gesetzliche Rente
Zeile 14-19: Einkünfte aus privater Rente
Zeile 30-34: Werbungskosten
- Anlage N - Hier werden Betriebsrente oder Beamtenpension eingetragen
- Mantelbogen - Zeile 41-44: haushaltsnahe Dienstleistungen
Zeile 73-74: Vorsorgeaufwendungen (alle Versicherungen)
Zeile 88-92: Spendenzahlungen, Quittungen beilegen
Zeile 99-100: für Rentner über 60 Jahre, Haushaltshilfe, bis 624 Euro jährlich
Zeile 104-105: Pflegekostenpauschalbetrag (ab Pflegestufe 3)
Zeile106-115: Finanzielle Unterstützung an Angehörige die bedürftig sind
Zeile 117-118: außergewöhnliche Belastungen
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