Sonntag, 10. November 2024

Betriebliche Rente bekommen

Die Betriebsrente, aber auch betriebliche Rente genannt, ist ein sehr gutes Modell zur Altersvorsorge. So besteht für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch für die private Altersvorsorge zu sparen. Große Unternehmen bieten die Betriebsrente für ihre Arbeitnehmer an und diese wird auch sehr gern angenommen. Aber auch wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist , sich zusätzlich zu beteiligen, gibt es dennoch die Alternative über eine betriebliche Rente vorzusorgen.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Seit 2002 hat jeder das Recht, eine betriebliche Rente abzuschließen. Einzige Bedingung ist, man muss in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

Welche Möglichkeiten bestehen?

1. Die Betriebsrente ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
2. Der Arbeitnehmer zahlt selbst einen bestimmten Betrag von seinem Lohn oder Gehalt in die betriebliche Altersvorsorge ein. Das wird auch Gehaltsumwandlung genannt.
3. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich gleichermaßen an den Beiträgen.

Ganz gleich welche Methode man wählt, alle bieten Vorteile. Es sind keine Steuer- und Sozialabgaben zu zahlen. Des Weiteren wird die Altersvorsorge in Form der betrieblichen Rente, vom Staat gefördert. Es werden für die betriebliche Rente verschiedene Versorgungsmodelle angeboten, die im Folgenden näher erläutert werden.

1. Direktversicherung - Der Arbeitgeber zieht vom Lohn/Gehalt einen bestimmten Betrag ab. Diesen verwendet er für eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers.
2. Pensionskasse-Beiträge werden direkt in die Pensionskasse eingezahlt, dort auch verwaltet und der Arbeitnehmer erhält von der Kasse die Rente
3.Pensionsfonds-dort wird das eingezahlte Geld angelegt
4.Unterstützungskasse-das ist eine Einrichtung zur Altersvorsorge, dessen Träger der Arbeitgeber ist.

Wie wird die betriebliche Rente vertraglich geregelt?

Grundlage für jeden Vertrag ist das Betriebsrentengesetz. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer treffen die speziellen Vereinbarungen in einem Vertrag. Das ist auch im Tarif- oder Arbeitsvertrag möglich. Auch wenn der Arbeitgeber sich freiwillig an der Zusatzleistung beteiligt, ist er an den Vertrag gebunden. Unbedingt aufgeführt im Vertrag müssen nachfolgende Punkte sein, die Unverfallbarkeit der Ansprüche, eine Insolvenzabsicherung, Anpassung der Bezüge und ein eventuelles Angebot einer Abfindung.

Direktzusage oder Zusage der Pension bedeuten: die Leistung wird ausgezahlt entweder bei Rentenbeginn, Ausscheiden durch Krankheit oder Tod. Die Zahlung erfolgt an den Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist sehr zu empfehlen. Zu den angenehmen Vorteilen gehört unter anderen:

  • bedeutet mehr finanzielle Sicherheit im Alter, zusätzlich zur gesetzlichen Rente ermöglicht die zusätzliche Rente einen schönen Ruhestand
  • hilft Steuern sparen


Wer die Möglichkeit hat, eine betriebliche Rente abzuschließen, sollte das unbedingt nutzen.
 
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