Sonntag, 10. November 2024

Vorzeitig in Rente gehen

Im Prinzip gibt es die eigentliche Frührente in der deutschen Rentenversicherung nicht. Dennoch hat man die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen. Gesetzlich ist festgelegt dass, das Rentenalter mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt. In einigen Fällen aber bereits mit 63 Jahren. Alle Rentner, die sich vorzeitig in den Ruhestand begeben, müssen oft mit Abschlägen der monatlichen Rente rechnen. Im Gegenzug werden dafür die Rentner belohnt, welche erst mit 67 Jahren oder später in Rente gehen. Sie erhalten dann einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung.

Wer zeitiger den Ruhestand genießen möchte, hat demnach einen längeren Anspruch auf die Rente und deshalb erfolgen die Kürzungen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Leider wirkt sich das auf den gesamten Zeitraum der Rentenzahlung aus. Auch dann bleibt die Kürzung aufrecht erhalten, wenn das eigentliche Rentenalter erreicht ist.

Wer hat Anspruch auf den vorzeitigen Rentenbeginn?

  • jeder der mindestens 35 Jahre rentenversichert ist
  • Frauen die jahrelang in der Pflichtversicherung sind und vor dem 01.01.1952 geboren wurden. Aber ein Abschlag der monatlichen Rente in Höhe von 18 Prozent ist dabei einzuplanen
  • Arbeitslose, bis zum Jahr 2011 wird noch das Altersruhegeld gezahlt. Vor allen für Ältere nach langer Arbeitslosigkeit oder in Altersteilzeit
  • Schwerbehinderte können weiterhin mit 63 Jahren in Rente gehen. bei ihnen erfolgen auch keine Kürzungen


Welche Möglichkeiten gibt es?

Um vorzeitig in Rente zu gehen, gibt es folgende Auswahlmöglichkeiten:
1. die Altersrente für langjährig Versicherte, Rentenbeginn mit 63 Jahren, 35 Jahre Mindestversicherungszeit
2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Rentenbeginn mit 60 Jahren möglich, mindestens 35 Jahre versichert, Grad der Schwerbehinderung mind. 50 Prozent
3. vorzeitige Altersrente, Abschlag von 0,3 Prozent der laufenden Rentenzahlung
4. Erwerbsminderungsrente

Zur Erwerbsminderungsrente im Anschluss nähere Details. Anspruch haben alle die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung, also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Dabei wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, man ist noch in der Lage 3-6 Stunden täglich zu arbeiten. Bietet noch die Möglichkeit einer Tätigkeit in Teilzeit nachzugehen. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als 3 Stunden arbeiten kann.

Die medizinischen Vorraussetzungen müssen anhand von Gutachten durch Ärzte nachgewiesen werden. Weiterhin ist eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren vor der Erwerbsminderung Vorraussetzung. Davon müssen mindestens 3 Jahre Pflichtversicherung nachgewiesen werden. Die Erwerbsminderungsrente wird als Zeitrente bewilligt. Wenn man in die Rente geht, erfolgt auch der Wechsel zur Altersrente. Wann? Wer mit 63 Jahren die Erwerbsminderungsrente erhält, hat keine Abschläge. Mit 62 Jahren 3,6 Prozent Abzug, mit 61 Jahren werden 7,2 Prozent abgezogen. Wer unter 60 Jahren die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nimmt, hat Abschläge von 10,8 Prozent.

Die volle Rente bei Erwerbsminderung beträgt im Durchschnitt um die 700 Euro. Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung etwa 360 Euro. Eine Nebentätigkeit ist erlaubt. Da die Renten sehr gering sind, ist eine private Absicherung vorteilhaft. Wer nicht mehr arbeiten kann, sollte sich unbedingt beraten lassen.
 
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