Freitag, 13. Dezember 2024
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Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer die nur auf den Gewinn eines gewerblichen Betriebes erhoben wird. Bis 1998 bestand die Gewerbesteuer auf zwei Komponenten: Der Gewerbeertragssteuer und der Gwerbekapitalsteuer. Seit Anfang 1998 ist die Gewerbekapitalsteuer entfallen. Für die Gemeinden ist die Gewerbesteuer sehr wichtig, sie ist eine große Finanzierungsgrundlage und das ist nur in Deutschland so - in einem anderen Land werden Sie so etwas nicht finden. Die Gewerbesteuer zählt auch zu der Gemeindesteuer und der Objektsteuer.Doch wer muss den nun Gewerbesteuer bezahlen?
Besteuert werden nur gewerbliche Unternehmen nach dem Sinne des Einkommenssteuerrechts. Also nur gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind hierbei die Freiberuflichen oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten - sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Eine Kapitalgesellschaft unterliegt aber immer der Gewerbesteuer.
Land - und Forstwirtschaftliche Betriebe werden besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Es sei denn der Umsatz - der durch diese gewerbliche Dienstleistung erreicht wird - über 5.000€ beträgt. Für natürliche Personen und Personengesellschaften wird eine Freibetrag von 24.500€ freigegeben.
Und wie wird das berechnet?
Der Gewerbeertrag ist der zu bestimmende Gewinn, der manchmal um bestimmte Beträge vermehrt oder vermindert wird. Das Hinzurechnen oder auch das Kürzen haben ganz verschiedene Ziele. Im Regelfall wird der Gewinn oder der Verlust übernommen.
Doch wer setzt den Steuermessbetrag fest?
Den Steuermessbetrag festsetzen ist die Aufgabe des Finanzamtes. Es wird vom Gewerbeertrag des Unternehmens ausgegangen und damit ein Steuermessbetrag ermittelt. Das ist dann der Gewerbesteuermessbetrag. Durch Erlass eines Gewerbesteuerbescheids wird dieser vom Finanzamt festgestellt. Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer.
Dabei wird der Gewerbeertrag auf volle 100€ abgerundet. Unter Abzug eines Freibetrages stehen Personenunternehmen, also Einzelunternehmen und Personengesellschaften, mit 24.500€ und Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 3.900€. Kapitalgesellschaften können sich allerdings keinen Freibetrag erhoffen. Das Ergebnis ist dann der gekürzte Gewerbeertrag. Dieser Ertrag wird dann mit der Steuermesszahl multipliziert.
Seit 2008 gilt eine neue einheitliche Steuermesszahl von 3,5%. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde das beschlossen. Bis 2007 galt immer noch eine Steuermesszahl von 5%.
Also: Gewerbesteuern muss man nur bezahlen, wenn man ein gewerbliches Unternehmen führt oder sonstige gewerbliche Dienstleistungen nachgeht und dabei über der Bemessungsgrenze von 5.000 €. Das heißt, jeder der gewerblich tätig ist, und damit mehr als 5.000 € Gewinn macht, muss die Gewerbesteuer zahlen.
Besteuert werden nur gewerbliche Unternehmen nach dem Sinne des Einkommenssteuerrechts. Also nur gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind hierbei die Freiberuflichen oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten - sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Eine Kapitalgesellschaft unterliegt aber immer der Gewerbesteuer.
Land - und Forstwirtschaftliche Betriebe werden besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Es sei denn der Umsatz - der durch diese gewerbliche Dienstleistung erreicht wird - über 5.000€ beträgt. Für natürliche Personen und Personengesellschaften wird eine Freibetrag von 24.500€ freigegeben.
Und wie wird das berechnet?
Der Gewerbeertrag ist der zu bestimmende Gewinn, der manchmal um bestimmte Beträge vermehrt oder vermindert wird. Das Hinzurechnen oder auch das Kürzen haben ganz verschiedene Ziele. Im Regelfall wird der Gewinn oder der Verlust übernommen.
Doch wer setzt den Steuermessbetrag fest?
Den Steuermessbetrag festsetzen ist die Aufgabe des Finanzamtes. Es wird vom Gewerbeertrag des Unternehmens ausgegangen und damit ein Steuermessbetrag ermittelt. Das ist dann der Gewerbesteuermessbetrag. Durch Erlass eines Gewerbesteuerbescheids wird dieser vom Finanzamt festgestellt. Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer.
Dabei wird der Gewerbeertrag auf volle 100€ abgerundet. Unter Abzug eines Freibetrages stehen Personenunternehmen, also Einzelunternehmen und Personengesellschaften, mit 24.500€ und Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 3.900€. Kapitalgesellschaften können sich allerdings keinen Freibetrag erhoffen. Das Ergebnis ist dann der gekürzte Gewerbeertrag. Dieser Ertrag wird dann mit der Steuermesszahl multipliziert.
Seit 2008 gilt eine neue einheitliche Steuermesszahl von 3,5%. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde das beschlossen. Bis 2007 galt immer noch eine Steuermesszahl von 5%.
Also: Gewerbesteuern muss man nur bezahlen, wenn man ein gewerbliches Unternehmen führt oder sonstige gewerbliche Dienstleistungen nachgeht und dabei über der Bemessungsgrenze von 5.000 €. Das heißt, jeder der gewerblich tätig ist, und damit mehr als 5.000 € Gewinn macht, muss die Gewerbesteuer zahlen.
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