Freitag, 29. März 2024

Der Ertragsanteil der Rente

Die Rente ist sicher und die Rente ist steuerfrei. Beide stimmt und beides ist falsch zugleich. Sicher ist die Rente insofern, als dass auch in ferner Zukunft irgendetwas ausbezahlt werden wird. Nur wie viel und ob es zum Leben reichen wird, das ist hier die Frage. Die Rente ist meist Steuerfrei weil nur der Ertragsanteil besteuert wird und dieser eben meist unterhalb der Besteuerungsgrenze liegt. Deswegen fällt die Besteuerung der Rente so nicht auf.

Zunächst wird die Rente bei Angestellten aus dem versteuerten Lohn bezahlt. Fiktiv wird aus dem schon versteuerten Geld zurückgelegt und daraus dann später einmal Rente bezahlt. Dieses Prinzip hat sich seit der Klage eines Beamten über die Verfassungsmäßigkeit seiner Pension geändert, für Menschen, die heute in Rente sind gilt das aber noch genau so. Doppelbesteuerung ist nach unserem Gesetz verboten. Einkommen aller Art wird besteuert. Der Gesetzgeber fand es unlogisch, dass man Geld, das angespart wurde, noch mal einer Steuerprozedur unterworfen wird. An vielen Stellen wird die Doppelbesteuerung dann von hinten doch wieder eingeführt, aber im Prinzip trifft das für die Rente zu.

Der Ertragsanteil ist der fiktive Zinsgewinn, den die eingezahlten Beiträge dem Rentner einbringen. Dabei spielt das Alter des Eintrittes in die Rente eine Rolle. Man geht von einer bestimmten Lebenserwartung nach den Sterbetafeln aus. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren bei einer lebenslangen Rente werden 18 Prozent der Jahresrente als Ertragsanteil angerechnet. Dieser Ertragsanteil ist dann unter Berücksichtigung des steuerfreien Lebensminimums zu versteuern.

Wenn man 20 000 Euro Rente bekommt, dann sind etwa 3800 Euro als Einkommen zu versteuern. Das liegt normalerweise unter der Steuergrenze, bleibt also steuerfrei. Dieser Betrag kommt dann zu Tragen, wenn der andere Ehegatte noch arbeitet. Dann wird durch diesen Betrag die Progressionsstufe der Steuerlast angehoben. Das alles gilt nur für Altrenten. Seit dem Rentensteuerurteil werden die Beiträge während des Ansparphase steuerfrei gestellt und die Renten werden letztlich vollständig besteuert.

Die Versteuerung nach dem Ertragsanteil entfällt dann. Damit wäre dann der obige Rentner mit 20 000 Euro direkt steuerpflichtig. Das nennt man die nachgelagerte Besteuerung der Rente. Das ist auch verfassungskonform weil auch in diesem Falle das Geld korrekt versteuert wird. Meist ist diese Art für die Betroffenen dennoch günstig, die Renten sind im Alter ja geringer als das Einkommen in der Erwerbsphase. Die Steuerquote für das zu versteuernde Geld ist damit geringer. Manchmal liegt die Steuerlast in der Erwerbsphase bei 50 Prozent. In der Rentenphase sind es dann nur noch 25 Prozent. So bleibt von jedem Euro letztlich mehr Geld übrig.

Man kann das freiwerdende Kapital dann in der Erwerbsphase dann in eine private Rentenversicherung investieren. Sicherlich keine schlechte Idee.
 
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