Freitag, 29. März 2024

Versteuerung der Rente

Das neue Alterseinkünftegesetz, das seit 01.01.2005 Gültigkeit hat, bringt einige neue Veränderungen für Rentenbezieher. Seitdem besteht auch für das Finanzamt großes Interesse an den Einnahmen der Rentner. Vom Staat wird die Altersvorsorge gefördert, ganz gleich ob es sich um die gesetzliche Rente oder die private Vorsorge für das Alter handelt. Im Gegenzug wird aber seit 2005 auch mehr Rente versteuert. Alle Rentner, die eine Rente erhalten, sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Wieviel beträgt der Besteuerungsanteil?

Der Besteuerungsanteil lag im Jahr 2005 bei 50 Prozent, für alle die in diesem Jahr in Rente gingen. Dieser erhöht sich nun jedes Jahr um 2 Prozent. Wer 2006 in Rente ging, muss seine Rente mit 52 Prozent versteuern lassen. Für 2007 bedeuten das 54 Prozent und 2008 bereits 56 Prozent. Diese Besteuerung ist gesetzlich geregelt. Ab 2020 ist dann noch eine Steigerung von einem Prozent bis zum Jahr 2040 geplant.

Alle die noch eine Rentenerhöhung erhalten, müssen diese Erhöhung voll versteuern lassen. Hierzu ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ein Rentner zurzeit eine Rente von 1800 Euro monatlich erhält, sind 50 Prozent zu versteuern, weil er im Jahr 2005 in Rente ging. Somit sind 900 Euro Rente steuerfrei. Erhöht sich die Rente aber nun auf 1900 Euro, müssen 1000 Euro versteuert werden. Die 100 Euro Erhöhung werden voll in die Versteuerung einbezogen.

Welche Einnahmen werden versteuert?

Das Finanzamt zählt zur Berechnung alle Einnahmen hinzu. Darunter fallen die gesetzliche Rente, die betriebliche Rente, aber auch eventuelle Mieteinnahmen und Zinsen. Steuerfrei sind bei Alleinstehenden eine Bruttorente, bis zu 1550 Euro und 3100 Euro bei Ehepaaren.

Die Rentner können das zu versteuernde Einkommen mindern. Folgende Möglichkeiten kommen hier in Betracht:

  • Der Grundfreibetrag wird nicht angerechnet
  • Werbungskosten absetzen
  • Erhält man zusätzlich eine betriebliche Rente, besteht ein Versorgungsfreibetrag
  • Bei einer privaten Rente besteht ebenfalls ein Freibetrag
  • Absetzen von außergewöhnlichen Belastungen, dazu zählen Arztkosten und Medikamente
  • Kosten für benötigte Haushaltshilfen, Putzhilfen und Pflegekräfte können auch geltend gemacht werden
  • Auch Spendenzahlungen können in die Steuererklärung eingebracht werden


Wenn diese zusätzlichen Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, besteht so die Möglichkeit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Denn sobald die Rente den Grundfreibetrag übersteigt, muss sie versteuert werden. Deshalb ist es für jeden im eigenen Interesse, wenn alle Aufwendungen angegeben werden.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Alleinstehende haben einen Grundfreibetrag von 7664 Euro und bei Ehepaaren beträgt dieser 15.328 Euro. Ausschlaggebend für die Steuerberechnung ist die Nettorente. Diese setzt sich aus der Bruttorente nach Abzug der KV und Pflegeversicherung zusammen.
 
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