Montag, 16. September 2024
Kategorien
Werbung
Versteuerung der Rente
Das neue Alterseinkünftegesetz, das seit 01.01.2005 Gültigkeit hat, bringt einige neue Veränderungen für Rentenbezieher. Seitdem besteht auch für das Finanzamt großes Interesse an den Einnahmen der Rentner. Vom Staat wird die Altersvorsorge gefördert, ganz gleich ob es sich um die gesetzliche Rente oder die private Vorsorge für das Alter handelt. Im Gegenzug wird aber seit 2005 auch mehr Rente versteuert. Alle Rentner, die eine Rente erhalten, sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.Wieviel beträgt der Besteuerungsanteil?
Der Besteuerungsanteil lag im Jahr 2005 bei 50 Prozent, für alle die in diesem Jahr in Rente gingen. Dieser erhöht sich nun jedes Jahr um 2 Prozent. Wer 2006 in Rente ging, muss seine Rente mit 52 Prozent versteuern lassen. Für 2007 bedeuten das 54 Prozent und 2008 bereits 56 Prozent. Diese Besteuerung ist gesetzlich geregelt. Ab 2020 ist dann noch eine Steigerung von einem Prozent bis zum Jahr 2040 geplant.
Alle die noch eine Rentenerhöhung erhalten, müssen diese Erhöhung voll versteuern lassen. Hierzu ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ein Rentner zurzeit eine Rente von 1800 Euro monatlich erhält, sind 50 Prozent zu versteuern, weil er im Jahr 2005 in Rente ging. Somit sind 900 Euro Rente steuerfrei. Erhöht sich die Rente aber nun auf 1900 Euro, müssen 1000 Euro versteuert werden. Die 100 Euro Erhöhung werden voll in die Versteuerung einbezogen.
Welche Einnahmen werden versteuert?
Das Finanzamt zählt zur Berechnung alle Einnahmen hinzu. Darunter fallen die gesetzliche Rente, die betriebliche Rente, aber auch eventuelle Mieteinnahmen und Zinsen. Steuerfrei sind bei Alleinstehenden eine Bruttorente, bis zu 1550 Euro und 3100 Euro bei Ehepaaren.
Die Rentner können das zu versteuernde Einkommen mindern. Folgende Möglichkeiten kommen hier in Betracht:
Wenn diese zusätzlichen Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, besteht so die Möglichkeit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Denn sobald die Rente den Grundfreibetrag übersteigt, muss sie versteuert werden. Deshalb ist es für jeden im eigenen Interesse, wenn alle Aufwendungen angegeben werden.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Alleinstehende haben einen Grundfreibetrag von 7664 Euro und bei Ehepaaren beträgt dieser 15.328 Euro. Ausschlaggebend für die Steuerberechnung ist die Nettorente. Diese setzt sich aus der Bruttorente nach Abzug der KV und Pflegeversicherung zusammen.
Der Besteuerungsanteil lag im Jahr 2005 bei 50 Prozent, für alle die in diesem Jahr in Rente gingen. Dieser erhöht sich nun jedes Jahr um 2 Prozent. Wer 2006 in Rente ging, muss seine Rente mit 52 Prozent versteuern lassen. Für 2007 bedeuten das 54 Prozent und 2008 bereits 56 Prozent. Diese Besteuerung ist gesetzlich geregelt. Ab 2020 ist dann noch eine Steigerung von einem Prozent bis zum Jahr 2040 geplant.
Alle die noch eine Rentenerhöhung erhalten, müssen diese Erhöhung voll versteuern lassen. Hierzu ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ein Rentner zurzeit eine Rente von 1800 Euro monatlich erhält, sind 50 Prozent zu versteuern, weil er im Jahr 2005 in Rente ging. Somit sind 900 Euro Rente steuerfrei. Erhöht sich die Rente aber nun auf 1900 Euro, müssen 1000 Euro versteuert werden. Die 100 Euro Erhöhung werden voll in die Versteuerung einbezogen.
Welche Einnahmen werden versteuert?
Das Finanzamt zählt zur Berechnung alle Einnahmen hinzu. Darunter fallen die gesetzliche Rente, die betriebliche Rente, aber auch eventuelle Mieteinnahmen und Zinsen. Steuerfrei sind bei Alleinstehenden eine Bruttorente, bis zu 1550 Euro und 3100 Euro bei Ehepaaren.
Die Rentner können das zu versteuernde Einkommen mindern. Folgende Möglichkeiten kommen hier in Betracht:
- Der Grundfreibetrag wird nicht angerechnet
- Werbungskosten absetzen
- Erhält man zusätzlich eine betriebliche Rente, besteht ein Versorgungsfreibetrag
- Bei einer privaten Rente besteht ebenfalls ein Freibetrag
- Absetzen von außergewöhnlichen Belastungen, dazu zählen Arztkosten und Medikamente
- Kosten für benötigte Haushaltshilfen, Putzhilfen und Pflegekräfte können auch geltend gemacht werden
- Auch Spendenzahlungen können in die Steuererklärung eingebracht werden
Wenn diese zusätzlichen Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, besteht so die Möglichkeit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Denn sobald die Rente den Grundfreibetrag übersteigt, muss sie versteuert werden. Deshalb ist es für jeden im eigenen Interesse, wenn alle Aufwendungen angegeben werden.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Alleinstehende haben einen Grundfreibetrag von 7664 Euro und bei Ehepaaren beträgt dieser 15.328 Euro. Ausschlaggebend für die Steuerberechnung ist die Nettorente. Diese setzt sich aus der Bruttorente nach Abzug der KV und Pflegeversicherung zusammen.
Gesamtnote 2.7 von insgesamt 3 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Geld
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geld
- Was bei Investments in Ethereum beachten?
- Bitcoin kaufen: Tipps und Tricks
- Yahoo bringt eigene Kryptobörse an den Start
- Berechnung und Beantragung von Hinterbliebenenren
- Was ist ein Gefälligkeitsschaden in der Haftpflic
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geld
- Mit der EC Karte eine Zahlung leisten
- Telefonrechnung nicht bezahlt
- Zu Geld kommen - welche Möglichkeiten habe ich?
- Steuern im Ausland - so viel zahlt man außerhalb
- Anleitung - eine GuV Rechnung erstellen
- Mit dem PC Geld verdienen
- Bei der Insolvenz - welche Fristen gelten?
- Von der GEZ eine Mahnung erhalten
- Inkasso wurde ohne Mahnung eingeschaltet
- Inkasso Kosten und Gebühren
- Informationen über dynamische Rente
- Bei Zahlung der Umsatzsteuer die Frist überschrei
- Bargeld in die Schweiz mitnehmen
- Als Student mehr Geld bekommen - Zuschüsse und Fö
- Steuern sparen als Angestellter
Werbung
^