Freitag, 13. Dezember 2024
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Pfändung der Rente
Wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, darf ein Gläubiger pfänden. Was darf er pfänden? Er darf zum Beispiel einen bestehenden Bausparvertrag pfänden. Der Bausparvertrag wird durch den Gläubiger gekündigt, er übernimmt die Rechte an dem Vertrag. Die Summe die bereits angespart wurde, wird dem Gläubiger ausgezahlt. Die gleiche Vorgehensweise ist auch bei einer Lebensversicherung möglich. Aber hier verlangen die Versicherungen meist den originalen Versicherungsschein. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann auch nicht gepfändet werden.Kann die Rente auch gepfändet werden?
Wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, ist die Rente im Grunde genommen pfändbar. Aber dabei gibt es einige wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. Laut der Rechtsauffassung sind Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aber hier ist es nicht möglich, das der Gläubiger, laufende Rentenverträge kündigen kann. Der Gläubiger könnte erst Geld erhalten, wenn der Schuldner seine Rente ausgezahlt bekommt. Das heißt erst ab dem Zeitpunkt, wo der Schuldner in Rente geht. Dann könnte dieses Einkommen verwertet werden. Aber auch wie beim Arbeitseinkommen sind bei der Rente die Freibeträge und Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Demnach ist die laufende Rente nur eingeschränkt pfändbar. Meist ist die Rente so gering, das der Gläubiger nichts pfänden kann.
Wie hoch sind die Pfändungsfreibeträge?
Eine gute Nachricht für Schuldner. Die Freibeträge sind um 6 Prozent gestiegen. Ein Beispiel dazu, bei einem Ledigen ist der nicht pfändbare Teil von 929 Euro auf 989 Euro gestiegen. Bei Verheirateten ist der Freibetrag auf 1569 Euro gestiegen.
Wieviel darf gepfändet werden?
Nur der Betrag, der sich über der Pfändungsfreigrenze befindet, darf gepfändet werden. Bekommt ein Rentner 980 Euro Rente, dürfen ihm höchstens 35 Euro gepfändet werden. Ist der Rentner aber gegenüber seiner Frau noch zu Unterhalt verpflichtet, darf ihm gar nichts gepfändet werden. Es besteht demnach ein Pfändungsschutz auch für laufende Rentenzahlungen. Das Existenzminimum darf der Schuldner behalten.
Wie verhält es sich mit der Altersvorsorge?
Das neue Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge, ermöglicht dem Schuldner weitere Vorteile. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Pfändungsfreibeträgen, können altersabhängige Vorsorgebeträge in eine private Rentenversicherung eingezahlt werden. Das sind Beträge bis zu 9000 Euro jährlich. Alle geförderten Altersvorsorgeverträge sind in der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung geschützt. Einbezogen in den Pfändungsschutz sind auch "Riester"-Renten und "Rürup"-Renten.
Wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, ist die Rente im Grunde genommen pfändbar. Aber dabei gibt es einige wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. Laut der Rechtsauffassung sind Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aber hier ist es nicht möglich, das der Gläubiger, laufende Rentenverträge kündigen kann. Der Gläubiger könnte erst Geld erhalten, wenn der Schuldner seine Rente ausgezahlt bekommt. Das heißt erst ab dem Zeitpunkt, wo der Schuldner in Rente geht. Dann könnte dieses Einkommen verwertet werden. Aber auch wie beim Arbeitseinkommen sind bei der Rente die Freibeträge und Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Demnach ist die laufende Rente nur eingeschränkt pfändbar. Meist ist die Rente so gering, das der Gläubiger nichts pfänden kann.
Wie hoch sind die Pfändungsfreibeträge?
Eine gute Nachricht für Schuldner. Die Freibeträge sind um 6 Prozent gestiegen. Ein Beispiel dazu, bei einem Ledigen ist der nicht pfändbare Teil von 929 Euro auf 989 Euro gestiegen. Bei Verheirateten ist der Freibetrag auf 1569 Euro gestiegen.
Wieviel darf gepfändet werden?
Nur der Betrag, der sich über der Pfändungsfreigrenze befindet, darf gepfändet werden. Bekommt ein Rentner 980 Euro Rente, dürfen ihm höchstens 35 Euro gepfändet werden. Ist der Rentner aber gegenüber seiner Frau noch zu Unterhalt verpflichtet, darf ihm gar nichts gepfändet werden. Es besteht demnach ein Pfändungsschutz auch für laufende Rentenzahlungen. Das Existenzminimum darf der Schuldner behalten.
Wie verhält es sich mit der Altersvorsorge?
Das neue Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge, ermöglicht dem Schuldner weitere Vorteile. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Pfändungsfreibeträgen, können altersabhängige Vorsorgebeträge in eine private Rentenversicherung eingezahlt werden. Das sind Beträge bis zu 9000 Euro jährlich. Alle geförderten Altersvorsorgeverträge sind in der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung geschützt. Einbezogen in den Pfändungsschutz sind auch "Riester"-Renten und "Rürup"-Renten.
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