Montag, 24. März 2025
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Einen Antrag auf Rente stellen
Im Grunde kann jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, einen Antrag auf Rente einreichen. Den Antrag einreichen kann man bei jeder Stelle, die Sozialleistungen zahlt. Am sinnvollsten ist es natürlich, wenn man seinen Antrag direkt bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einreicht. Aber was ist bei solch einem Antrag zu berücksichtigen?Am wichtigsten ist es, seinen Antrag auf Altersrente früh zu stellen. Das bedeutet circa 3 bis 3 ½ Monate im Voraus. Noch früher ist nicht sinnvoll, da es ansonsten zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann und auf diese Weise sich unter Umständen, eine Bewilligung etwas länger hinauszögern kann.
Des Weiteren ist es ratsam, den Rentenversicherungsverlauf, welchen man zuletzt zugesandt bekommen hat, bei seinem Rentenversicherungsträger mit abzugeben. Sollten auf dem Versicherunsverlauf noch Daten fehlen, werden diese direkt bei der Rentenantragsstelle geklärt. Für diese fehlenden Daten ist es sehr wichtig, dass die Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Bescheinigungen der Krankenkasse, Zeugnisse, welche einem einst ausgestellt wurden, Schul- und Ausbildungszeugnisse, gegebenenfalls Unterlagen vom Arbeitsamt, mit eingereicht werden. Dies vereinfacht den Ablauf und kann die Bearbeitung schneller voran treiben.
Was für Angaben der zuständige Rententräger noch haben muss: Natürlich die Angaben der Bankverbindung für die spätere monatliche Auszahlung der Rente. Falls noch andere Leistungen an den Kunden bezogen werden, muss auch hier eine dementsprechende Auflistung erfolgen. Diese Leistungen können zum Beispiel sein, dass beziehen von Krankengeld, Hinterbliebenen- oder Unfallrente. Erst wenn die Gehaltsabrechnung für den viertletzten Monat erfolgt ist, darf der Arbeitgeber die Vorausbescheinigung erstellen.
Menschen, die eine Behinderung haben, müssen in jedem Fall ihren Schwerstbehindertenausweis oder ihren Anerkennungsbescheid vorlegen. Ebenfalls für Menschen, die, bevor sie ihre Rente ausgezahlt bekommen, zum Beispiel arbeitslos sind, müssen noch zusätzliche Unterlagen einreichen. Diese ist zum einen der Nachweis über entsprechende Arbeitslosigkeit, welche vom Arbeitsamt ausgestellt wird. Oder ein Kündigungsschreiben, beziehungsweise, wenn der Vertrag befristet ist, ein entsprechender Befristungsvertrag. Diese gelten allerdings nur unter besonderen Bestimmungen, wie zum Beispiel, wenn der Kunde nach 1936 geboren wurde.
Bei Erwerbsminderung fordert der Rententräger entweder direkt ein Gutachten an oder aber, wenn ein bestimmtes Alter bereits überschritten wurde, hat der zuständige Hausarzt einen gesonderten Vordruck mit Befundberichten auszufüllen, der dann im Anschluss eingereicht werden kann.
Des Weiteren ist es ratsam, den Rentenversicherungsverlauf, welchen man zuletzt zugesandt bekommen hat, bei seinem Rentenversicherungsträger mit abzugeben. Sollten auf dem Versicherunsverlauf noch Daten fehlen, werden diese direkt bei der Rentenantragsstelle geklärt. Für diese fehlenden Daten ist es sehr wichtig, dass die Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Bescheinigungen der Krankenkasse, Zeugnisse, welche einem einst ausgestellt wurden, Schul- und Ausbildungszeugnisse, gegebenenfalls Unterlagen vom Arbeitsamt, mit eingereicht werden. Dies vereinfacht den Ablauf und kann die Bearbeitung schneller voran treiben.
Was für Angaben der zuständige Rententräger noch haben muss: Natürlich die Angaben der Bankverbindung für die spätere monatliche Auszahlung der Rente. Falls noch andere Leistungen an den Kunden bezogen werden, muss auch hier eine dementsprechende Auflistung erfolgen. Diese Leistungen können zum Beispiel sein, dass beziehen von Krankengeld, Hinterbliebenen- oder Unfallrente. Erst wenn die Gehaltsabrechnung für den viertletzten Monat erfolgt ist, darf der Arbeitgeber die Vorausbescheinigung erstellen.
Menschen, die eine Behinderung haben, müssen in jedem Fall ihren Schwerstbehindertenausweis oder ihren Anerkennungsbescheid vorlegen. Ebenfalls für Menschen, die, bevor sie ihre Rente ausgezahlt bekommen, zum Beispiel arbeitslos sind, müssen noch zusätzliche Unterlagen einreichen. Diese ist zum einen der Nachweis über entsprechende Arbeitslosigkeit, welche vom Arbeitsamt ausgestellt wird. Oder ein Kündigungsschreiben, beziehungsweise, wenn der Vertrag befristet ist, ein entsprechender Befristungsvertrag. Diese gelten allerdings nur unter besonderen Bestimmungen, wie zum Beispiel, wenn der Kunde nach 1936 geboren wurde.
Bei Erwerbsminderung fordert der Rententräger entweder direkt ein Gutachten an oder aber, wenn ein bestimmtes Alter bereits überschritten wurde, hat der zuständige Hausarzt einen gesonderten Vordruck mit Befundberichten auszufüllen, der dann im Anschluss eingereicht werden kann.
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