Freitag, 25. April 2025
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Bei Schwerbehinderung Rente erhalten
Schwerbehindert sind Menschen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt. Des Weiteren zählt unter Behinderung, wenn körperliche, seelische und geistige Funktionen dem Lebensalter typischen Zustand nicht entsprechen. Und aus diesen Gründen das Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen. Aufgrund ihrer Behinderung haben es diese Personen deutlich schwerer auf dem Arbeitmarkt einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Außerdem ist eine Beschäftigung bis zum Rentenalter oft aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Deshalb können Menschen mit Schwerbehinderung bereits eher in Rente gehen.Welche Vorraussetzung bei Altersrente mit Schwerbehinderung sind zu beachten?
Die Altersrente kann beantragt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Auf die Wartezeit anzurechnen sind:
Was sind Vertrauensschutzregelungen?
Vertrauensschutz genießen diejenigen, die vor dem 17.11.1950 geboren sind, und am 16.11.2000 schwerbehindert waren. Diese Personen können die Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres beanspruchen. Dabei entstehen keine Rentenabzüge. Eine weitere Vertrauensregelung gibt es für Personen, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und am 01.01.2007 schwerbehindert waren. Wenn vor dem 01. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart wurde oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter des Bergbaus bezogen wurde, besteht Anspruch auf Altersrente. Die Rente kann bei Vollendung des 63. Lebensjahres beantragt werden und erfolgt ohne Abschläge.
Als Vorlage beim Versicherungsträger dient der Schwerbehindertenausweis. Dieser muss bei Rentenbeginn noch Gültigkeit haben. Der Ausweis kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Bei Personen die 1964 oder später geboren wurden , liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Die Altersrente kann aber bereits früher, mit Abschlägen, in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Rente kann man hier nicht pauschal festlegen. Es wird unterschieden zwischen der Bruttorente und der Nettorente. Die gesamten Beiträge und alle Zeiten die im Versicherungsleben zu berücksichtigen sind ergeben die Bruttorente. Nach Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung verbleibt dann die Nettorente.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Beim Ausfüllen des Formulars ist der Träger behilflich, auch werden dort noch offene Fragen beantwortet. Die erforderlichen Unterlagen, so auch der Schwerbehindertenausweis sind bei der Antragsstellung vorzulegen.
Die Altersrente kann beantragt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Bei Antragstellung, Rentenbeginn muss Schwerbehinderung bereis vorliegen
- die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss erfüllt sein(Wartezeit)
Auf die Wartezeit anzurechnen sind:
- gesamte Beitragszeiten(Pflicht- und freiwillige RV Beiträge
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus Versorgungsausgleich und geringfügiger Beschäftigung
- Ersatzzeiten
- Anrechnungszeiten (Schulausbildung)
Was sind Vertrauensschutzregelungen?
Vertrauensschutz genießen diejenigen, die vor dem 17.11.1950 geboren sind, und am 16.11.2000 schwerbehindert waren. Diese Personen können die Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres beanspruchen. Dabei entstehen keine Rentenabzüge. Eine weitere Vertrauensregelung gibt es für Personen, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und am 01.01.2007 schwerbehindert waren. Wenn vor dem 01. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart wurde oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter des Bergbaus bezogen wurde, besteht Anspruch auf Altersrente. Die Rente kann bei Vollendung des 63. Lebensjahres beantragt werden und erfolgt ohne Abschläge.
Als Vorlage beim Versicherungsträger dient der Schwerbehindertenausweis. Dieser muss bei Rentenbeginn noch Gültigkeit haben. Der Ausweis kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Bei Personen die 1964 oder später geboren wurden , liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Die Altersrente kann aber bereits früher, mit Abschlägen, in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Rente kann man hier nicht pauschal festlegen. Es wird unterschieden zwischen der Bruttorente und der Nettorente. Die gesamten Beiträge und alle Zeiten die im Versicherungsleben zu berücksichtigen sind ergeben die Bruttorente. Nach Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung verbleibt dann die Nettorente.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Beim Ausfüllen des Formulars ist der Träger behilflich, auch werden dort noch offene Fragen beantwortet. Die erforderlichen Unterlagen, so auch der Schwerbehindertenausweis sind bei der Antragsstellung vorzulegen.
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