Freitag, 29. März 2024

Die staatliche Rente

Mittlerweile wird die staatliche Rente für die jüngere Generation nicht mehr ausreichen, um sich einen gewissen Lebensstandard zu erhalten. Die staatliche Rente errechnet sich nach einer mathematischen Formel, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese berücksichtigt, das Eintrittsalter, das bisherige Einkommen, die Art der Rente und einen Rentenwert. Dieser wird immer wieder neu festgelegt.

Wer vorhat wegen Alters in Rente zu gehen, sollte vorher genau überlegen, welche Möglichkeiten der Altersrente er hat und ob er schon den vollen Betrag ausgezahlt bekommt, oder mit Abschlägen rechnen muss.

Zum einen gibt es die Regelaltersrente ab 65 Jahre, auf die jeder Versicherte Anspruch hat. Voraussetzung hierfür ist nur, dass man 5 Jahre Versicherungszeit hatte. Hierbei muss man natürlich das 65. Lebensjahr vollendet haben. Vorher kann man diese Rentenform nicht in Anspruch nehmen.

Dann gibt es die Rente für langjährige Versicherte. Diese gilt, wenn man mindestens 35 Jahre rentenversichert ist. Bei dieser Rente kann man schon nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn man Abschläge dafür in Kauf nimmt. Jeden Monat, den man eher in Rente geht, vor Vollendung des 65. Lebensjahres, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Diese Minderung kann man allerdings ausgleichen, indem man vorher Beiträge zum Ausgleich dieser Rentenminderung zahlt. Genauere Angaben kann man bei der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Diese gibt auch Auskunft darüber, ob man überhaupt die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt.

Für Schwerbehinderte gibt es besondere Regelungen. Diese werden keinesfalls bis zum 67. Lebensjahr, das Rentenalter wurde angehoben, einer Beschäftigung nachgehen können. Das Renteneintrittsalter beträgt hier 63 Jahre. Man hat jedoch die Möglichkeit, schon ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit Abschlägen in die Rente zu gehen.

In Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit, beziehen viele Menschen ihre Rente nach dieser Arbeitslosigkeit, gerade die ältere Generation. Das Anspruchsalter hierbei liegt beim vollendeten 63. Lebensjahr. Hierbei geht man mit Abschlägen in Rente. Diese Form der Rente gibt es nur noch für Jahrgänge vor 1952.

Wichtig ist, dass die Höhe der Rente sich nach dem Verdienst richtet und der Versicherungsdauer. Je mehr man verdient und je länger man einen Arbeitsplatz hat, desto mehr wird man am Ende bekommen. Die genaue Höhe der staatlichen Rente kann man beim Rentenversicherungsträger erfragen.
 
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