Freitag, 25. April 2025

Besteuerung der Rente

Nachdem man jahrelang beruflich tätig war und in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann man sich im Ruhestand zurücklehnen und das Leben genießen. Jetzt kommt man in den Genuss der Rentenauszahlung. Doch ganz so unproblematisch stellt sich das Ganze doch nicht dar, denn die Rente ist seit 2005 in einem beträchtlichen Maße steuerpflichtig. Wer im Jahr 2005 in die Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seines Renteneinkommens versteuern. Seit dem Jahr 2005 steigt der zu versteuernde Anteil der Rente pro Jahr um zwei Prozent. Das führt dazu, dass man bei Renteneintritt im Jahr 2020 schon 80 Prozent der Auszahlungen versteuern muss.

Wenn man also ab dem Jahr 2020 in den Genuss einer Rente in Höhe von beispielsweise 1000 Euro pro Monat kommt, dann müsste man 800 Euro davon versteuern. Bei einem fiktiven Steuersatz von 25 Prozent, würde das bedeuten, dass man 200 Euro pro Monat an den Fiskus abführen muss. Doch ganz so einfach ist die Rechnung nicht. Es greifen bei der Besteuerung der Rente noch weitere Regelungen. So gibt es gewisse Freibeträge, die steuerfrei bleiben. Dazu zählt der Grundfreibetrag von 7.664 Euro pro Jahr, der dem Existenzminimum entspricht. Für ein Ehepaar wäre dieser Betrag entsprechen mit 15.328 Euro zu beziffern. Solange der Anteil an der jährlichen Rente, auf den Steuern gezahlt werden müssen, diesen Freibetrag nicht übersteigt, bleibt die komplette Rente steuerfrei.

Nimmt man das schon genannte Beispiel von 1000 Euro Rente pro Monat, dann kommt man auf ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Bei Renteneintritt im Jahr 2005 wären von diesem Betrag 50 Prozent steuerpflichtig, also 6.000 Euro. Diese Summe wiederum liegt unter dem jährlichen Existenzminimum von 7.664 Euro und ist daher nicht zu besteuern. Die gesamte Rente bleibt für dieses Beispiel steuerfrei. Nimmt man allerdings das ebenfalls schon erwähnte Beispiel des Renteneintritts im Jahr 2020, dann müsste man bei gleichem Einkommen 800 Euro pro Monat versteuern. Im Jahr würden sich so 9.600 Euro an steuerpflichtigen Einkommen ergeben. Da dieser Betrag deutlich über dem Existenzminimum liegt, muss man hier Steuern zahlen.

Es besteht die Möglichkeit auch weiterhin steuerfrei Rente zu beziehen, wenn man auf andere steuerliche Vergünstigungen zurückgreift. So gibt es einen Behindertenfreibetrag, den man anrechnen lassen könnte. Ebenso besteht die Möglichkeit, einen Arbeitnehmerfreibetrag geltend zu machen, solange man noch nebenbei ein Gehalt bezieht. Wenn der Ehepartner noch in Lohn und Brot steht kann auch dessen Gehalt angerechnet werden.
 
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