Mittwoch, 9. Oktober 2024

Rente und Zuverdienst

Rentner möchten gern auch etwas dazuverdienen. Entweder weil es ihnen Spaß macht oder die Haushaltskasse aufbessert. Die meisten Rentner sind, aufgrund der niedrigen Renten, aber auch auf ein Zusatzeinkommen angewiesen. Ob dann Steuern gezahlt werden müssen, richtet sich nach dem Alter des Rentners und der Höhe des Zusatzverdienstes.

Wieviel dürfen Rentner hinzuverdienen?

Für Altersrentner unter 65 Jahren, kann auch ein Mini Job bereis finanzielle Nachtteile bringen. Sie dürfen nicht mehr als 350 Euro pro Monat zusätzlich verdienen. Zwei Mal im Jahr darf die Grenze überschritten werden. In diesen 2 Monaten können die Rentner dann bis je zu 700 Euro verdienen. Für Altersrentner unter 65 Jahren ist es daher besonders wichtig, diese Grenzen nicht zu überschreiten. Weil dann auch Rentenkürzungen möglich sind.

Rentner ab 65 Jahren können unbegrenzt dazuverdienen. Das Zusatzeinkommen hat keinerlei Auswirkungen auf die Rentenbezüge. Der Verdienst muss auch nicht der Rentenversicherung gemeldet werden. Es ist auch unwesentlich, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder um einen Mini Job handelt. Bis 400 Euro Einnahmen monatlich müssen nicht versteuert werden. Für erwerbstätige Rentner fallen ermäßigte Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Bei allen weiteren Rentenarten ist das Hinzuverdienen nur beschränkt möglich. Die Grenzen unbedingt beim Versicherungsträger erfragen.

Was gilt bei der Besteuerung für die Rente?

Es werden noch Freibeträge gewährt. Auf die Rente müssen nur Steuern gezahlt werden, wenn alle gesamten Einkünfte abzüglich aller Ausgaben oder Werbungskosten, über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt 7664 Euro und für Verheiratete 15328 Euro. Ein Beispiel dazu, ein Rentner, der mit 65 Jahren in Rente ging, kann eine steuerfreie Rente von 15.600 Euro jährlich beziehen.

Vorausgesetzt er hatte keine anderen Einkünfte. Bei Rentnern mit Zusatzeinkommen gewährt das Finanzamt einen Altersentlastungsbetrag. Das sind 40 Prozent der erzielten Nebeneinkünfte. Für alle Rentner die bis 2004 in Rente gingen und ihr 64. Lebensjahr vollendet hatten, bleibt dieser Betrag erhalten. Für alle die später Rente beziehen, reduziert sich der Altersentlastungsbetrag. Dieser wird im Jahr 2040 vollständig entfallen.

Das zu versteuernde Einkommen, ist die Summe alle Einkünfte nach Abzug aller möglichen Freibeträge und Werbungskosten. Der Anteil der Besteuerung ist abhängig vom Jahr der ersten Rentenauszahlung.

  • im Jahr 2005-Besteuerung von 50 Prozent
  • im Jahr 2006-Besteuerung von 52 Prozent, jedes weitere Jahr steigt die Besteuerung um 2 Prozent


Vor der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung sollte man am besten den Rat eines Steuerberaters einholen.
 
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