Freitag, 25. April 2025
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Die Grundsicherung bei der Rente
Die gesetzliche RV ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung. Dies ist gültig für alle Personen die Beiträge, aufgrund der Versicherungspflicht oder freiwillige RV- Beiträge, eingezahlt haben. Damit werden die Renten für bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Personen finanziert. Des Weiteren erwirbt man so seinen eigenen Anspruch auf die Rentenzahlung. Wer mit 65 in Rente geht, erhält diese ohne Abschläge. Bei früherem Rentenbeginn fällt die Rente geringer aus. Wer später in Rente geht, ´bei diesem erhöht sich der Rentenbetrag. Es besteht ein Rentenanspruch - das ist das Recht der Versicherten auf eine Rente vom Versicherungsträger.Wie hoch wird die Rente ausfallen?
Die Rentenhöhe richtet sich nach den Beiträgen, die im Laufe des Lebens in die Rentenversicherung einbezahlt wurden. Diese wird mit einer speziellen Rentenformel errechnet.
Wie wird die Rente berechnet?
In der gesetzlichen RV werden die Renten für jeden Versicherten individuell berechnet. Das geschieht auf Grundlage der persönlichen Daten und Werte. Die Rentenhöhe ist abhängig von Arbeitsentgelten und Arbeitseinkommen. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten. 1.Entgeltpunkte ermitteln
2. Umrechnung in persönliche Entgeltpunkte
3.Berrechnung des monatlichen Rentenbetrages
Bei geringen Arbeitseinkommen gibt es Mindestentgeltpunkte. Die Rentenhöhe selbst auszurechnen ist kaum möglich. Man kann aber beim Versicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.
Gibt es eine Mindestrente?
Es gibt Rentnerinnen und Rentner , die nur eine sehr kleine Rente erhalten. Denn eine Mindestrentenregelung ist im Rentenrecht in Deutschland nicht vorhanden. Dafür gibt es aber seit dem 01.01.2003 die Grundsicherung.
Was ist Grundsicherung?
Es ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese wurde im Jahr 2003 als eigenständige Sozialleistung eingeführt. Die Grundsicherung dient zur Sicherstellung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt. Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen Alters oder voller Erwerbsminderung, vollständig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Und wenn das Einkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Hier erfolgt kein Rückgriff auf die Kinder, wie bei der Sozialhilfe. Die Leistung fällt auch höher aus, als der Sozialhilfesatz.
Wann kann man Leistungen für Grundsicherung beziehen?
Unbedingt einen Antrag stellen, wenn die Rente für den Lebensunterhalt zu niedrig ist. Die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die Grundsicherungsleistung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach erfolgt dann eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse.
Wo kann man den Antrag stellen?
- beim Sozialhilfeträger, bei den Kreisen oder in den kreisfreien Städten.
- auch beim Träger der Deutschen Rentenversicherung
Höhe der Leistungen
Ausschlaggebend für den Bedarf ist der Regelsatz, die Aufwendungen für Miete und Heizung, die Kranken- und Pflegeversicherung. Von diesem Bedarf werden eigene Einnahmen abgezogen. Sind diese höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Sind die Einnahmen geringer wird der Grundsicherungsbedarf, der noch benötigt wird, gewährt.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den Beiträgen, die im Laufe des Lebens in die Rentenversicherung einbezahlt wurden. Diese wird mit einer speziellen Rentenformel errechnet.
Wie wird die Rente berechnet?
In der gesetzlichen RV werden die Renten für jeden Versicherten individuell berechnet. Das geschieht auf Grundlage der persönlichen Daten und Werte. Die Rentenhöhe ist abhängig von Arbeitsentgelten und Arbeitseinkommen. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten. 1.Entgeltpunkte ermitteln
2. Umrechnung in persönliche Entgeltpunkte
3.Berrechnung des monatlichen Rentenbetrages
Bei geringen Arbeitseinkommen gibt es Mindestentgeltpunkte. Die Rentenhöhe selbst auszurechnen ist kaum möglich. Man kann aber beim Versicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.
Gibt es eine Mindestrente?
Es gibt Rentnerinnen und Rentner , die nur eine sehr kleine Rente erhalten. Denn eine Mindestrentenregelung ist im Rentenrecht in Deutschland nicht vorhanden. Dafür gibt es aber seit dem 01.01.2003 die Grundsicherung.
Was ist Grundsicherung?
Es ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese wurde im Jahr 2003 als eigenständige Sozialleistung eingeführt. Die Grundsicherung dient zur Sicherstellung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt. Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen Alters oder voller Erwerbsminderung, vollständig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Und wenn das Einkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Hier erfolgt kein Rückgriff auf die Kinder, wie bei der Sozialhilfe. Die Leistung fällt auch höher aus, als der Sozialhilfesatz.
Wann kann man Leistungen für Grundsicherung beziehen?
Unbedingt einen Antrag stellen, wenn die Rente für den Lebensunterhalt zu niedrig ist. Die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die Grundsicherungsleistung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach erfolgt dann eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse.
Wo kann man den Antrag stellen?
- beim Sozialhilfeträger, bei den Kreisen oder in den kreisfreien Städten.
- auch beim Träger der Deutschen Rentenversicherung
Höhe der Leistungen
Ausschlaggebend für den Bedarf ist der Regelsatz, die Aufwendungen für Miete und Heizung, die Kranken- und Pflegeversicherung. Von diesem Bedarf werden eigene Einnahmen abgezogen. Sind diese höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Sind die Einnahmen geringer wird der Grundsicherungsbedarf, der noch benötigt wird, gewährt.
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